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Was macht eigentlich ein Testamentsvollstrecker?

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Was macht eigentlich ein Testamentsvollstrecker?

In seinem Testament kann man Testamentsvollstreckung anordnen.

Warum Testamentsvollstreckung?

Dies geschieht in erster Linie, um den Willen des Verstorbenen möglichst effektiv umzusetzen.

Die Testamentsvollstreckung kann aber auch dem Schutz von Minderjährigen dienen oder wenn mehrere Erben vorhanden sind, der Verteilung und Verwaltung des Nachlasses.

Wer bestimmt die Person des Testamentsvollstreckers?

Die Person des Testamentsvollstreckers  wird im Regelfall von demjenigen bestimmt, der das Testament errichtet.

Wenn er das tut, sollte er auch einen Ersatz-Testamentsvollstrecker für den Fall bestimmen, dass die eigentlich vorgesehene Person entweder das Amt nicht annehmen kann oder nicht annehmen will.

Derjenige, der das Testament errichtet, kann aber auch bestimmen, dass ein Dritter oder das Nachlassgericht die Person des Testamentsvollstreckers bestimmen.

 

Was sind die Aufgaben des Testamentsvollstreckers?

Ist im Testament nichts anderes bestimmt, so hat der Testamentsvollstrecker zunächst einmal die Verfügungen des Erblassers umzusetzen. Bei mehreren Erben hat er darüber hinaus für die Aufteilung des Erbes zu sorgen. Derjenige, der das Testament errichtet, kann aber dem Testamentsvollstrecker weitergehende Aufgaben zuweisen, zum Beispiel im Rahmen einer Dauertestamentsvollstreckung den Nachlass über einen bestimmten Zeitraum zu verwalten.

Von Gesetzes wegen ist der Testamentsvollstrecker verpflichtet, die Erbschaftssteuererklärung abzugeben und dafür zu sorgen, dass die Erbschaftsteuer tatsächlich an das Finanzamt abgeführt wird.

 

Kann ein Testamentsvollstrecker entlassen werden?

Die Erben fühlen sich oftmals durch den Testamentsvollstrecker bevormundet und versuchen sich dann Wege zu suchen, sich der Person des Testamentsvollstreckers zu entledigen, also zu beantragen, dass dieser entlassen wird.

 

Eine Entlassung des Testamentsvollstreckers ist aber nur in ganz ganz engen Grenzen möglich.

Nämlich dann, wenn tatsächlich ein wichtiger Grund vorliegt.

Ein solcher Grund liegt beispielsweise dann vor, wenn der Testamentsvollstrecker sich einer groben Pflichtverletzung schuldig gemacht hat oder wenn er sich als unfähig erweist, die Geschäfte ordnungsgemäß innerhalb seines Amtes durchzuführen.

Will man in einem solchen Fall die Entlassung erreichen, müsste dann ein entsprechender Antrag beim Nachlassgericht gestellt werden.

 

Fazit:

Die Testamentsvollstreckung ist ein sehr gutes Instrument, die Umsetzung des Willens des Verstorbenen sicherzustellen. Durch den Testamentsvollstrecker sind alle Verfügungen und Wünsche des Erblassers umzusetzen. Die Anweisungen an den Testamentsvollstrecker müssen im Testament sorgfältig und ausführlich ausgestaltet sein.