Der Fachanwalt für Steuerrecht in Alsfeld erklärt alle Infos zu steuerrechtlichen Fragen
Benjamin Franklin: „In dieser Welt gibt es nichts Sichereres als den Tod und die Steuern.“
Das Steuerrecht ist das Spezialgebiet des öffentlichen Rechts, das die Festsetzung und Erhebung von Steuern regelt. Das Verfahren der Steuerfestsetzung und -erhebung wird weitgehend durch die Abgabenordnung bestimmt, die die wesentlichen Vorschriften des Steuerverfahrensrechts enthält, während das materielle Steuerrecht, also die konkreten Bestimmungen zur Höhe der Steuerschuld, in zahlreichen Einzelgesetzen verankert ist. Im weiteren Sinne werden zum Steuerrecht auch die Rechtsnormen gerechnet, die sich mit der Steuerverwaltung und der Finanzgerichtsbarkeit befassen.
Facetten des Steuerrechts
Im Rahmen des deutschen Steuerrechts fließen unterschiedliche Rechtsquellen zusammen. Die Quellen des Steuerrechts sind unter anderem
- Steuergesetze
- Steuerrechtsverordnungen
- Gewohnheitsrecht
- supranationales Recht und
- Doppelbesteuerungsabkommen
In ihrer Gesamtheit bilden diese und andere Rechtsquellen die Grundlage des Steuerrechts und dessen vom Gesetzgeber nicht mehr geregelte Auslegung.
Die Steuerarten
Das deutsche Steuerrecht unterschiedliche Steuerarten: Jeder kennt die gängigsten Steuerarten, wie Einkommensteuer (Link zum Erbrecht/Erbschaftsteuer U2) und Erbschaftsteuer. Daneben wird auf weitere vielfältige Vorgänge Steuern erhoben.
Das Steuerstrafrecht
Durch das Steuerstrafrecht werden bestimmten Zuwiderhandlung gegen Steuergesetze aller Art sanktioniert. Abhängig von Art und Umfang des Verstoßes kann zwischen („leichteren“) Steuerordnungswidrigkeiten und („schwereren“) Steuerstraftaten unterschieden werden. Dabei werden unterschiedlich abgestufte Sanktionen (Bußgelder, Geldstrafen und Freiheitsstrafen) festgelegt. Neben den steuerstrafrechtlichen Normen müssen regelmäßig weitere Steuergesetze berücksichtigt werden. Das Steuerstrafrecht kombiniert insoweit Regelungen des Straf- und des Steuerrechts.
Die Grenzen zwischen legaler Steuereinsparung und illegaler Steuerhinterziehung sind mitunter fließend und für den steuerlichen Laien auf den ersten Blick oftmals nicht erkennbar. Dabei ist klar, dass Steuerhinterziehung längst kein Kavaliersdelikt ist. Besteht die Gefahr, ins Fadenkreuz der Ermittlungsbehörden zu gelangen, ist Handeln mit Bedacht ganz besonders wichtig. Hier hilft der Fachanwalt für Steuerrecht.
Einspruchsverfahren und Finanzgerichtsbarkeit
Tatsächlich verschicken deutsche Finanzämter jedes Jahr eine Vielzahl von falschen bzw. fehlerhaften Steuerbescheiden. Grundsätzlich sollte daher jeder Steuerbescheid rechtzeitig genau geprüft werden. Hält man den Bescheid für fehlerhaft, kann hiergegen innerhalb einer Frist von einem Monat Einspruch eingelegt werden. Etwa 70 % der eingelegten Einsprüche gegen Steuerbescheide führen ganz oder teilweise zum Erfolg!
- Nachdem Sie Einspruch eingelegt haben, prüft das Finanzamt den ganzen Steuerbescheid und kann ihn zu Ihren Gunsten aber auch zu Ihren Ungunsten ändern.
- Vor einer Änderung zu Ihren Ungunsten muss das Finanzamt dies dem Steuerzahler mitteilen. Dieser kann den Einspruch dann noch zurücknehmen.
- Der Einspruch an sich hat keinen Einfluss auf die Zahlungspflicht. Das bedeutet, Sie müssen eventuelle Steuerrückzahlungen begleichen, auch wenn über Ihren Einspruch noch nicht entschieden wurde. Sie haben lediglich die Möglichkeit, einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu stellen. Gibt das Finanzamt Ihrem Antrag statt, müssen Sie die Steuern zunächst nicht ausgleichen. Beachten Sie, dass in diesem Fall hohe Zinsen auf Sie zukommen können, wenn Ihr Einspruch abgelehnt wird.
- Wird Ihr Einspruch abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit Klage beim zuständigen Finanzgericht einzulegen. Die Frist zur Einlegung der Klage beträgt 1 Monat.
- Im Einzelfall ist gegen die Entscheidung des Finanzgerichts die Revision zum Bundesfinanzhof zulässig.