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Arbeitszeugnis prüfen lassen

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Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnissen einen Anspruch auf ein einfaches Arbeitszeugnis. Doch ein Arbeitszeugnis rechtskonform zu schreiben oder als Arbeitnehmer sicher zu lesen und zu prüfen braucht meistens professionelle Unterstützung vom Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er kennt die versteckten Formulierungen und ihre Bedeutung.

Minenfeld Arbeitszeugnis

Der Arbeitnehmer kann unabhängig von einer Kündigung ein Arbeitszeugnis verlangen. Wichtig ist, ob eine Arbeitsleistung besteht, sie dokumentiert und beurteilt werden kann und ein triftiger Grund besteht. In der Praxis werden meist im Laufe einer Kündigung Zeugnisse geschrieben – hier gibt es auch den gesetzlichen Anspruch.

Es muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit haben. Er kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis („qualifiziertes Zeugnis“) erstrecken.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass es sich um ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis handeln soll, das geeignet ist, dem beruflichen Fortkommen zu dienen. Es darf also den Arbeitnehmer nicht in seiner weiteren beruflichen Karriere behindern.

Wenn es im Arbeitsverhältnis Streit zwischen den Parteien gab, versucht der Arbeitgeber häufig, im Zeugnis schädliche Inhalte zu platzieren, die dem Grundsatz des Wohlwollens widersprechen.

 

Der Arbeitnehmer profitiert: Wir kennen die Tricks und Codes und prüfen das Arbeitszeugnis professionell 

 

Es werden versteckte Hinweise in das Zeugnis eingebaut, und es gibt sich verändernde Codes, die den potenziellen neuen Arbeitgeber warnen oder dem Arbeitnehmer bei der Suche eines neuen Arbeitsplatzes schaden sollen. Auch durch Zusatz und Weglassen von bestimmten Formulierungen kann der Inhalt des Zeugnisses negativ sein und das Finden eines neuen Arbeitsplatzes wird dauerhaft erschwert.

Der Arbeitgeber spart Zeit, Nerven und ewige Widerspruchsschleifen: Wir erstellen Arbeitszeugnisse für fast alle Berufe rechtssicher 

Um ein Zwischenzeugnis bitten

Arbeitnehmer können in ungekündigter Stellung ein Zwischenzeugnis verlangen, wenn ein „berechtigtes Interesse“ besteht. Das ist z.B. bei einer Veränderung der Arbeitsverhältnisse der Fall wie z.B.: Wechsel des direkten Vorgesetzten, eigner Abteilungswechsel, Beförderung, Rückkehr nach einer längeren Abwesenheit oder Wechselwunsch. Das Zwischenzeugnis dokumentiert dann erreichte berufliche Stationen, die wichtig werden, wenn sich der Arbeitnehmer aus ungekündigter Stellung weiterbewerben möchte. 

 

 

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