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Holger Siebert

Holger Siebert

Fachanwalt Holger Siebert

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht

Email schreiben: info@siebert-dippell.de
T: +49 6631 5036

Ich wurde 1958 in Alsfeld geboren und besuchte das dortige Albert-Schweitzer-Gymnasium. Es folgte Studium der Rechtswissenschaften in Gießen. Nach dem Referendariat am Landgericht Gießen machte ich mich als Rechtsanwalt in meinem Heimatort selbstständig. Es folgten die Qualifikationen zum Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht.
Ich bin seither überwiegend im Bereich der Vermögens- und Unternehmensnachfolge tätig.

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Kompetenzen & Schwerpunkt

Die eigene Vermögensnachfolge zu planen ist eine sehr große Herausforderung. Bei dieser vielschichtigen Aufgabe müssen wirtschaftliche, persönliche und steuerliche Aspekte in Einklang gebracht werden. Hier berate ich im Rahmen der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen und der Durchführung der lebzeitigen Unternehmensnachfolge. Darüber hinaus vertrete ich meine Mandanten erfolgreich in erbrechtlichen und steuerrechtlichen Gerichtsverfahren im In- und Ausland.
Seit dem Jahr 2005 publiziere ich zu den Themen des Erbrechts und des Erbschaftsteuerrechts. Meine regelmäßigen Beiträge erscheinen in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW), der Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge (ZEV), der „Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis (ErbR)“ und „Erbrecht effektiv (EE)“. Ich bin Co-Autor des im Jahr 2010 in zweiter Auflage erschienenen „Deutschen Erbrechtskommentars“. Im Jahr 2011 erschien das von mir mitinitiierte Werk „Familienrecht in der erbrechtlichen Beratung“.
Ich stehe Ihnen gerne als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.


Kurzvita

  • 1980-1985 Studium an der Justus-Liebig-Universität Gießen
  • 1985-1988 Referendariat am Landgericht Gießen
  • Seit 1989 selbständige Tätigkeit als Rechtsanwalt
  • Seit 1999 Zulassung zum Fachanwalt für Steuerrecht
  • Seit 1999 Fachreferent Bund der Steuerzahler
  • Seit 2001 Lehrbeauftragter der Hochschule Offenburg
  • Seit 2003 Berufung in den Vorstand des Wissenschaftlichen Instituts für Erben und Schenken Offenburg
  • Seit 2006 Zulassung zum Fachanwalt für Erbrecht
  • Seit 2009 Lehrauftrag HdBA
  • Seit 2012 Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde

Referenzen im Internet


Buchveröffentlichungen

Deutscher Erbrechtskommentar Familienrecht in der erbrechtlichen Beratung Erbrecht und UnternehmensnachfolgeErben und Schenken mit Lebensversicherungen Handbuch Erbengemeinschaft Nachlasspflegschaft