Was ist eine Schenkung?
Bei einer Schenkung überträgt eine Person bereits zu Lebzeiten einen Teil ihres Vermögens oder sogar das gesamte Vermögen auf eine dritte Person. Durch Schenkungen kann der Gebende über einen langen Zeitraum sein Vermögen lenken. Die Freibeträge bei der Schenkungssteuer können alle 10 Jahre erneut genutzt werden. Dies eröffnet Möglichkeiten zur Erbschaftssteuervermeidung durch eine „vorweggenommene Erbfolge“.Ob eine Schenkung im Einzelfall zweckmäßig hängt von vielen Faktoren ab. Hier ist der Rat des Fachanwalts gefragt.
Wie kann man sein Vermögen übertragen?
Man muss eine Schenkung notariell beurkunden lassen. Ist eine Schenkung nur besprochen oder per Handschlag besiegelt, aber noch nicht ausgeführt, kann sich der Schenker noch aus der Affäre ziehen. Wenn die Schenkung allerdings bereits ausgeführt wurde, ist die fehlende notarielle Beurkundung nicht hinderlich.
Wie mache ich eine Schenkung?
Das Eigentum am Schenkungsgegenstand muss unentgeltlich übertragen werden. Bei einem Schmuckstück beispielsweise genügt die Übergabe und die Einigkeit zwischen den Beteiligten, dass das Eigentum übergehen soll. Bei einem Grundstück sind dagegen die Auflassung und die Umschreibung im Grundbuch erforderlich.
In Deutschland muss jeder Schenkungssteuer bezahlen, der ein Vermögen oder einen bestimmten Wert geschenkt bekommen hat und dabei der persönliche Freibetrag überschritten wird. Im Unterschied zur Erbschaftssteuer wird die Schenkungssteuer noch zu Lebzeiten des Schenkenden fällig.
Bis auf einige wenige Ausnahmen entspricht die Schenkungssteuer der Erbschaftssteuer.