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Wann ist ein Berliner Testament sinnvoll?

Ob ein Berliner Testament im Einzelfall überhaupt zweckmäßig ist, muss vom Fachanwalt für Erbrecht sorgfältig geprüft werden. Oftmals gibt es bessere Gestaltungsmöglichkeiten.

Wann erben die Kinder im Berliner Testament?

Beim Tod des ersten Ehegatten haben die Kinder im Regelfall einen Pflichtteilsanspruch. Sie erben erst beim Tod des zweiten Ehegatten.

Kann ein Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner seine eigene Verfügung im gemeinschaftlichen Testament einseitig gegen den Willen des anderen widerrufen solange beide noch leben?

Wenn beide Parteien noch leben, kann einseitig widerrufen werden. Das funktioniert sogar bei wechselbezüglichen Verfügungen. Das sind Verfügungen, die der eine Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner nur deshalb trifft, weil der andere sie auch verfügt hat. Bei solchen wechselbezüglichen Verfügungen muss der Widerruf allerdings durch eine notariell beurkundete Erklärung dem anderen Ehegatten zugestellt werden. Daraus folgt, dass dann auch die wechselbezügliche Verfügung des anderen Ehegatten automatisch unwirksam wird.

Wer einen Bindungsgrad ohne Widerrufsmöglichkeit erreichen möchte, für den ist das „Berliner Testament“ ungeeignet.

Dann wäre über einen Erbvertrag nachzudenken. Hierbei handelt es sich dann um einen Vertrag, der der notariellen Beurkundung bedarf.

Ist der überlebende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner an die (Schluss-) Erbeinsetzung der Kinder gebunden?

Bei wechselseitigen Verfügungen entfällt mit dem Tod des ersten Ehegatten die Möglichkeit zum Widerruf. Das heißt, der überlebende Ehegatte ist jetzt an die wechselbezüglich angeordnete Schlusserbeneinsetzung gebunden.

Wer hier Flexibilität haben möchte, muss dies im Berliner Testament ausdrücklich erwähnen. Z.B., wenn die Entwicklung der als Schlusserben eingesetzten Kinder noch nicht absehbar ist.

Kann nach dem Tod des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner der überlebende Ehegatte das Testament rückwirkend anfechten?

Ja, wenn ein Pflichtteilsberechtigter da ist, der zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments noch nicht vorhanden war. Dieses Anfechtungsrecht entsteht dann, wenn sich der überlebende Ehegatte nach Errichtung des Testaments noch einmal fortpflanzt oder nach dem Tod des Ehegatten wieder heiratet.

Will man die Anfechtung verhindern, muss das Anfechtungsrecht im Testament ausgeschlossen werden.

Was passiert, wenn der überlebende Ehegatte die Erbschaft ausschlägt?

Schlägt der überlebende Ehegatte das ihm Zugewendete aus, entfällt eine etwaige Bindungswirkung, und er kann für sich allein wieder völlig frei testieren.

Was ist beim Tod des ersten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner mit den Ansprüchen der Kinder?

In diesem Falle haben die Kinder gegenüber dem alleinerbenden Elternteil einen Pflichtteilsanspruch, den sie sofort in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils geltend machen können. Befindet sich in einem Nachlass in der Hauptsache nur eine werthaltige Immobilie und kein Bargeld, so kann der überlebende Ehegatte gezwungen sein, die Immobilie eiligst zu veräußern, um die Pflichtteilsansprüche der Kinder bedienen zu können. Die Schlusserbeneinsetzung der Kinder verhindert die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen nicht. Dies kann man rechtssicher nur verhindern, wenn man mit den Kindern zu Lebzeiten Pflichtteilsverzichtsverträge abschließt, die notariell beurkundet werden müssen.

Werden beim Berliner Testament die steuerlichen Freibeträge in der Familie effektiv genutzt?

Nein. Reicht der persönliche Freibetrag des überlebenden Ehegatten (500.000 Euro, Stand 2020) nicht aus, muss der darüber hinaus gehende Teil des Erbes versteuert werden. Die Freibeträge der erbenden Kinder gegenüber einem Elternteil (je 400.000 Euro für 10 Jahre, Stand 2020) gehen verloren. Nach dem Tod des letzten Elternteils erben die Kinder meist größere Vermögen, das dann höher besteuert wird.

Darüber hinaus wird das Vermögen des erstversterbenden Ehegatten zweimal versteuert, bis es zu den Kindern gelangt.

Tipp:
Vorzeitige Schenkung spart Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Was kostet ein Erbvertrag?

Da der Erbvertrag notariell beurkundet werden muss, entstehen Notarkosten.

Bei einem Nachlasswert von 200.000 Euro entstehen für den Abschluss eines Erbvertrages Notarkosten in Höhe von 870 Euro (2 x 435 Euro). Bei einem Wert von 500.000 Euro erhöhen sich die Kosten auf 1.870 Euro (2 x 935 Euro). Hinzu kommt jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Kann ein Erbvertrag aufgehoben werden?

Sofern kein Rücktrittsrecht vereinbart wurde, können erbvertragliche Regelungen nur durch einen gemeinsamen Aufhebungsvertrag oder Änderungsvertrag beseitigt oder geändert werden, sofern kein Rücktrittsrecht vereinbart wurde.

Ist ein Erbvertrag nach der Scheidung automatisch ungültig?

Hier gilt das gleiche wie beim gemeinschaftlichen Testament.

Wann benötige ich einen Erbvertrag?

Der Erbvertrag ist zweckmäßig, wenn ich bereits zu Lebzeiten aller Beteiligten eine vertragliche Bindung erreichen will, die nicht einseitig beseitigt oder abgeändert werden kann.

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo – Do: 08:00 – 12:00 Uhr & 14:30 – 17:30 Uhr
Fr: 08:00 – 12:00 Uhr
Mo – Sa: zusätzlich nach Vereinbarung