Es geht im Kern um die Beschwerdeberechtigung bei der Anordnung einer Teilnachlasspflegschaft. Der Erblasser, ledig und kinderlos, verstarb 2024 ohne Testament. Seine Eltern und sein einziger Bruder sind vorverstorben. Die Beteiligten zu 1 bis 10 sind die Enkelkinder der verstorbenen Geschwister der Mutter des Erblassers und haben die Erbschaft angenommen. Das Nachlassgericht ordnete eine Teilnachlasspflegschaft für die unbekannten Erben väterlicherseits an und bestellte einen Nachlasspfleger. Die Beschwerdeführer, die zur Erbengemeinschaft mütterlicherseits gehören, legten Beschwerde gegen diese Anordnung
Dass eine einfache vorweggenommene Erbfolge fürchterliche Folgen haben kann, zeigt folgender Fall, den Herr Kollege Dr. Sebastian Overkamp von der Rechtsanwaltskanzlei Peritus in Mannheim jüngst im Saarland abgeschlossen hat. Zwei Eheleute waren in beiderseits zweiter Ehe verheiratet. Es gab jeweils eine Tochter aus erster Ehe, keine gemeinsamen Kinder. Das Haus gehörte den Eheleuten je zur Hälfte. In einem Erbvertag setzten sich beide gegenseitig zu alleinigen Vollerben ein, bestimmten aber keine bindende Schlusserbfolge. Der Ehemann verstarb zuerst, seine Tochter macht den Pflichtteil
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) schlug jüngst ein Grunderbe für jeden in Höhe von 20.000.– € vor, um die wirtschaftliche Ungleichheit in Deutschland zu bekämpfen. Soll bedeuten: Mit 18 Jahren erbt jeder 20.000.– € vom Staat. Dieses Geld soll den Betreffenden unabhängig von der finanziellen Situation der Familie zur Verfügung stehen. Dafür sollen künftig alle Erbschaften an den Staat fallen, um diese Verteilung vornehmen zu können. Dieses Thema ist grundsätzlich nicht neu. Der Gerechtigkeitstheoretiker Stefan Gosepath will das Erben gar
Wird ein Kind von einem Elternteil enterbt, hat dieses Kind einen Pflichtteilsanspruch gegen den Erben. Dabei handelt es sich um einen Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wäre das enterbte Kind bei gesetzlicher Erbfolge beispielsweise Erbe zu ½ geworden, hat es einen Pflichtteilsanspruch in Höhe eines Viertels des Nachlasswertes. Um den Pflichtteilsanspruch beziffern zu können, hat der Pflichtteilsberechtigte verschiedene Auskunftsansprüche gegen den Erben. So kann er grundsätzlich auch die Vorlage eines Wertermittlungsgutachtens verlangen, wenn die dargelegten
Die Testamentsvollstreckung ist ein sehr gutes Instrument, die Umsetzung des Willens des Verstorbenen sicherzustellen. Durch den Testamentsvollstrecker sind alle Verfügungen und Wünsche des Erblassers umzusetzen. Die Anweisungen an den Testamentsvollstrecker müssen im Testament sorgfältig und ausführlich ausgestaltet sein.
Wir haben es alle schon gehört: Wenn ich geerbt habe, brauche ich einen Erbschein. Nur wann genau und für was, ist nicht immer klar. Was ist ein Erbschein? Der Erbschein ist zunächst einmal ein durch das Nachlassgericht ausgestelltes Dokument, mit dem man seine Erbenstellung, egal ob als Alleinerbe oder als Miterbe nachweisen kann. Derjenige, dem ein solcher Erbschein vorgelegt wird kann also darauf vertrauen, dass die im Erbschein genannte Person tatsächlich Erbe geworden ist. Wann benötige ich einen Erbschein? Den Erbschein benötige ich zunächst