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Aktuelles

Gastbeitrag von Dr. Sebastian Overkamp

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Dass eine einfache vorweggenommene Erbfolge fürchterliche Folgen haben kann, zeigt folgender Fall, den Herr Kollege Dr. Sebastian Overkamp von der Rechtsanwaltskanzlei Peritus in Mannheim jüngst im Saarland abgeschlossen hat. Zwei Eheleute waren in beiderseits zweiter Ehe verheiratet. Es gab jeweils eine Tochter aus erster Ehe, keine gemeinsamen Kinder. Das Haus gehörte den Eheleuten je zur Hälfte. In einem Erbvertag setzten sich beide gegenseitig zu alleinigen Vollerben ein, bestimmten aber keine bindende Schlusserbfolge. Der Ehemann verstarb zuerst, seine Tochter macht den Pflichtteil

Ist Erben ungerecht?

Testament prüfen Siebert und Dippell die Fachanwaelte

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) schlug jüngst ein Grunderbe für jeden in Höhe von 20.000.– € vor, um die wirtschaftliche Ungleichheit in Deutschland zu bekämpfen. Soll bedeuten: Mit 18 Jahren erbt jeder 20.000.– € vom Staat. Dieses Geld soll den Betreffenden unabhängig von der finanziellen Situation der Familie zur Verfügung stehen. Dafür sollen künftig alle Erbschaften an den Staat fallen, um diese Verteilung vornehmen zu können. Dieses Thema ist grundsätzlich nicht neu. Der Gerechtigkeitstheoretiker Stefan Gosepath will das Erben gar

Wann kann der Pflichtteilsberechtigte die Vorlage eines Wertgutachtens verlangen?

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Wird ein Kind von einem Elternteil enterbt, hat dieses Kind einen Pflichtteilsanspruch gegen den Erben. Dabei handelt es sich um einen Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wäre das enterbte Kind bei gesetzlicher Erbfolge beispielsweise Erbe zu ½ geworden, hat es einen Pflichtteilsanspruch in Höhe eines Viertels des Nachlasswertes.   Um den Pflichtteilsanspruch beziffern zu können, hat der Pflichtteilsberechtigte verschiedene Auskunftsansprüche gegen den Erben. So kann er grundsätzlich auch die Vorlage eines Wertermittlungsgutachtens verlangen, wenn die dargelegten

Was macht eigentlich ein Testamentsvollstrecker?

Kosten

Die Testamentsvollstreckung ist ein sehr gutes Instrument, die Umsetzung des Willens des Verstorbenen sicherzustellen. Durch den Testamentsvollstrecker sind alle Verfügungen und Wünsche des Erblassers umzusetzen. Die Anweisungen an den Testamentsvollstrecker müssen im Testament sorgfältig und ausführlich ausgestaltet sein.

Für was benötigt man eigentlich einen Erbschein?

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Wir haben es alle schon gehört: Wenn ich geerbt habe, brauche ich einen Erbschein. Nur wann genau und für was, ist nicht immer klar.   Was ist ein Erbschein? Der Erbschein ist zunächst einmal ein durch das Nachlassgericht ausgestelltes Dokument, mit dem man seine Erbenstellung, egal ob als Alleinerbe oder als Miterbe nachweisen kann. Derjenige, dem ein solcher Erbschein vorgelegt wird kann also darauf vertrauen, dass die im Erbschein genannte Person tatsächlich Erbe geworden ist.   Wann benötige ich einen Erbschein? Den Erbschein benötige ich zunächst

Unwirksamkeit eines Testaments zu Gunsten einer Betreuerin (Urteil des OLG Celle vom 07.01.2021)

Testament prüfen Siebert und Dippell die Fachanwaelte

Grundsätzlich kann jeder Mensch ab Vollendung des 16. Lebensjahrs wirksam ein Testament errichten. Diese Fähigkeit fehlt aber ausnahmsweise dann, wenn eine Person krankheitsbedingt nicht in der Lage ist, sich ein klares Urteil u.a. darüber zu bilden, welche Tragweite und Auswirkungen ihre testamentarischen Anordnungen haben, oder wenn sie nicht frei von Einflüssen Dritter nach diesem Urteil handeln kann. Darüber hinaus kann ein Testament nichtig sein, wenn es sittenwidrig ist. # Der Fall des OLG Celle Nachdem ein 85-jähriger Mann einen schweren Schlaganfall erlitten hatte