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Holger Siebert Fachanwalt für Erbrecht auf YouTube

Der Kanal zum Erbrecht. Ob Testament, Pflichtteil oder Erbauseinandersetzung. Alle Fragen zum Erbrecht werden hier beantwortet.

Was ist eigentlich ein Berliner Testament?

Unter den gängigen Testamentsformen erfreut sich das Berliner Testament allergrößter Beliebtheit. Aber was ist eigentlich so ein Berliner Testament?

Die Besonderheiten der Wechselbezüglichkeit beim Berliner Testament

Nach dem Gesetzeswortlaut sind wechselbezügliche Verfügungen solche, „von denen anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen sein würde“. Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament stehen also in einem Abhängigkeitsverhältnis. Im Zweifelsfall ist zum Beispiel die gegenseitige Erbeinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament wechselbezüglich. Der eine Ehegatte hätte den anderen nicht als Erben benannt, wenn er nicht selber auch als Erbe eingesetzt worden wäre. Wechselbezügliche Verfügungen „stehen und fallen miteinander“.

Wie kann ich mich aus der Bindung des Berliner Testaments lösen?

Verstirbt der erste Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner, werden die wechselbezüglich getroffenen Verfügungen unwiderruflich. Das heißt der überlebende Ehegatte kann jetzt hieran grundsätzlich nichts mehr ändern. Das nennen wir Bindungswirkung.

Unerkannte Gefahr: Die Pflichtteilsansprüche der Kinder beim Berliner Testament

Verstirbt der erste Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner, so wird aufgrund der Anordnung im Berliner Testament der überlebende Ehegatte Alleinerbe. Durch diese Alleinerbeneinsetzung ist den Kindern des Verstorbenen der gesetzliche Erbteil entzogen. Daraus erfolgt ein Pflichtteilsanspruch des jeweiligen Kindes. Dass die Kinder letztendlich beim Tod des zweiten Ehegatten dann erben werden, spielt dabei keine Rolle.

Steuerfalle Berliner Testament

Wir stellen uns ein Ehepaar mit zwei Kindern vor, die ein Berliner Testament errichtet haben. Verstirbt der erste Ehegatte, so wird der überlebende Ehegatte aufgrund der Anordnung im Berliner Testament Alleinerbe. Dieser hat einen persönlichen Freibetrag in Höhe von 500.000.–. Darüber hinaus gehendes Vermögen müsste versteuert werden. Die Freibeträge der Kinder in Höhe von jeweils 400.000.– bleiben in diesem Fall ungenutzt. Darüber hinaus wird vom Erstversterbenden kommendes Vermögen zweimal versteuert bis es bei den Kindern angelangt ist.

Steuerfalle: Lebzeitige Übertragung des geerbten Familienheims unter Nießbrauchsvorbehal

Nach § 13 Abs.1 Nr.4b des Erbschaftsteuergesetz ist der Erwerb eines Familienheims von Todes wegen durch den Ehegatten steuerfrei, wenn der Erblasser bis zu seinem Tod die Immobilie selbstgenutzt hat und der Erbe nach seinem Tod die Selbstnutzung mindestens für zehn Jahre unverzüglich fortführt. Eine Ausnahme besteht davon nur, wenn der Erbe oder der Erblasser an der Selbstnutzung des Familienheims aus zwingenden Gründen gehindert war.

Die Erbenermittler

Verstirbt eine Person und hinterlässt kein gültiges Testament, dann fällt die Erbschaft an die gesetzlichen Erben. Im Gegensatz zu anderen Ländern, wie zum Beispiel der Schweiz, wo gesetzliche Erben nur bis zu den Großeltern zurückgehen, ist das deutsche Erbrecht bei der gesetzlichen Erbfolge unendlich. Sind keine nahen Verwandten vorhanden, müssen die in Betracht kommenden gesetzlichen Erben gesucht werden. Hierzu setzt das Nachlassgericht üblicherweise einen Nachlasspfleger ein. Kommt dieser mit den Ermittlungen nicht weiter, wird der Nachlasspfleger häufig die Hilfe eines gewerblichen Erbenermittlers in Anspruch nehmen.

Checkliste: Handschriftliches Testament

Warum eine Checkliste? Viele glauben, dass das Errichten eines Testamentes überflüssig ist. Doch das kann sich schnell als trügerischer Irrtum erweisen. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Doch diese ist längst nicht immer so wie erwartet.

Hier erfahren Sie die wichtigsten Parameter für die Errichtung eines handschriftlichen Testaments.

In jedem Falle sollte hierbei anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

Stolperfalle: Pflichtteil

Bei der Mehrzahl der aus einem Erbfall resultierenden Gerichtsverfahren handelt es sich um Pflichtteilsklagen. Der Pflichtteilsberechtigte klagt gegen den Erben. Zumeist stellt sich dies als ein hoch emotionales Hauen und Stechen unter Verwandten dar. Lange und kostenintensive Prozesse sind hier an der Tagesordnung. Häufig geht es dabei nur ums Prinzip. Lassen Sie uns anschauen, was der rechtliche Hintergrund solcher Szenarien ist.

Problem: Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn aufgrund gesetzlicher oder testamentarischer Erbfolge mehrere Personen Erben werden. Hat der verwitwete Erblasser kein Testament errichtet und hinterlässt drei Kinder, dann erben diese zu gleichen Teilen und bilden insoweit eine Erbengemeinschaft. Sie treten damit gemeinsam in die Rechtsstellung des Erblassers, ohne dass es hierzu weiterer Schritte bedarf.

Wenn der Erbe nicht feststeht – Gespräch mit einem Nachlasspfleger

Ist nach dem Tode eines Menschen die Erbfolge ungeklärt, so kann das Nachlassgericht eine Nachlasspflegschaft anordnen. Die Hauptaufgaben des Nachlasspflegers liegen in der Verwaltung und Sicherung des Nachlasses und der Ermittlung der (unbekannten) Erben.

Wann ist ein Geschenk auf den Pflichtteilsanspruch anzurechnen

Nach dem Tod ihrer Mutter hatte eine enterbte Tochter ihre Pflichtteilsansprüche gegen ihre als Erben eingesetzte Geschwister geltend gemacht. Diesem Pflichtteilsanspruch hielten die Geschwister entgegen, dass die enterbte Tochter bereits zu Lebzeiten der Mutter von diesenreine Geldüberweisung von 5.000,00 € mit dem Verwendungszweck „Erbteil“ erhalten habe. Die Erben waren daher der Meinung, dass diese Zahlung den Pflichtteil der Höhe nach schmälert.

Aus der Arbeit einer Güterichterin

Ein Prozess kostet Zeit, Geld und Nerven. Stehen die Konfliktbeteiligten in einem persönlichen, beruflichen oder geschäftlichen Verhältnis zueinander, so wird dieses meist irreparabel gestört und es kommt oft zum Abbruch der Kontakte. Hier kann ein Güterichterverfahren helfen.

Unwirksames Testament zu Gunsten einer Betreuerin

Grundsätzlich kann jeder Mensch ab Vollendung des 16. Lebensjahrs wirksam ein Testament errichten. Diese Fähigkeit fehlt aber ausnahmsweise dann, wenn eine Person krankheitsbedingt nicht in der Lage ist, sich ein klares Urteil u.a. darüber zu bilden, welche Tragweite und Auswirkungen ihre testamentarischen Anordnungen haben, oder wenn sie nicht frei von Einflüssen Dritter nach diesem Urteil handeln kann. Darüber hinaus kann ein Testament nichtig sein, wenn es sittenwidrig ist.

Erbenbegriffe und was sie bedeuten

Für die rechtliche Position einer Person als Erbe werden unterschiedliche Bezeichnungen benutzt. Es gibt nicht nur den „Erben“. Hinter jeder der Bezeichnungen für einen Erben verbergen sich jeweils unterschiedliche Rechtsfolgen. So macht es einen großen Unterschied, ob man beispielsweise Allein- oder Miterbe ist oder ob einem lediglich die Rolle eines Ersatzerben zukommt. Die wesentlichen Unterschiede dieser Begrifflichkeiten sollen hier in aller Kürze dargestellt werden.

Was macht eigentlich ein Testamentsvollstrecker

Der Titel „Testamentsvollstrecker“ ist in aller Munde. Was macht aber so ein Testamentsvollstrecker und wer setzt ihn überhaupt ein. Hier erfahren Sie das Wichtigste zum Thema „Testamentsvollstreckung

Wann fällt eine Erbschaft an den Staat

Nach den Grundprinzipien des BGB (keine Begrenzung der Erbordnungen) gibt es nach einem Erbfall immer einen Erben, dessen Person bei Eintritt des Erbfalls aber oftmals nicht bekannt ist. Erst wenn der Erbe nicht innerhalb einer den Umständen entsprechenden Frist zu ermitteln ist, fällt die Erbschaft an den Staat (Fiskuserbrecht).

Für was benötigt man eigentlich einen Erbschein

Der Erbschein ist ein durch das Nachlassgericht ausgestelltes Dokument, mit dem man seine Erbenstellung, egal ob als Alleinerbe oder als Miterbe nachweisen kann. Derjenige, dem ein solcher Erbschein vorgelegt wird kann also darauf vertrauen, dass die im Erbschein genannte Person tatsächlich Erbe geworden ist.