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Familienrecht

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Die Fachanwältin für Familienrecht in Alsfeld erklärt alle Infos zu familienrechtlichen Fragen

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse innerhalb und im Umfeld einer Familie.

Facetten des Familienrechts

Das Familienrecht ist vielschichtig. Ob Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaft mit und ohne Kinder, sowie auch andere Formen des Zusammenlebens bergen unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen. Das wo die gesetzlichen Regelungen nicht passen, ist die vertragliche Absicherung gefragt.

Trennung und Scheidung – Folgesachen

Eine Ehe wird durch das Familiengericht geschieden, wenn sie gescheitert ist. Eine Ehe gilt dann als gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und auch nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten die Lebensgemeinschaft wiederherstellen. Dabei ist spielt es keine Rolle, aus welchem Grund sich die Ehegatten getrennt haben. Es kommt nur darauf an, dass zwischen beiden ein endgültiger Bruch besteht. Es darf sich nicht nur um eine vorübergehende Krise handeln.

Trennung und Scheidung vom Ehe- oder Lebenspartner bergen hinsichtlich möglicher Folgesachen eine Menge Fragen und Probleme in sich. Voreilige Entscheidungen werden oftmals bereut. Hier ist rechtzeitiger Rat der Fachanwältin für Familienrecht gefragt.

Zum Beispiel werden oft die durch den Gesetzgeber vorgegebenen Unterhaltstatbestände missverstanden. Durch vorschnelle Zugeständnisse können erhebliche Einbußen entstehen. Auch die Berechnung von Unterhalt birgt Tücken in sich, so wenn die Ermittlung des Einkommens etwa bei selbständiger Tätigkeit komplizierter ist oder mehrere Einkommensarten beim Pflichtigen gleichzeitig vorkommen. In vielen Fällen mangelt es an der Kenntnis hinsichtlich der relevanten Einkommensgrundlagen und man muss sich wechselseitig Auskunft verschaffen. Der Kindesunterhalt muss unter Umständen ebenfalls seine Berücksichtigung im Familienkonstrukt finden. Der Berechtigte ist zumeist nicht in der Lage, die gesamte Einkommenssituation umfassend zu überblicken, der Pflichtige mag sich anhand von erheblichen Belastungen in seiner Leistungsfähigkeit angegriffen fühlen. Insgesamt sehen sich die Beteiligten schnell weit reichenden Konflikten ausgesetzt, die durch die Fachanwältin für Familienrecht Begleitung finden sollten, um so zu praktikablen Lösungen zu kommen oder im Verfahrensfall kompetent vertreten zu sein. Günstig ist es auch sich präventiv im Bereich von Eheverträgen oder Scheidungsfolgenvereinbarungen auf vertraglicher Ebene beraten und vertreten zu lassen, damit von vorne herein Klarheit hinsichtlich der wirtschaftlichen Folgen besteht.

Kinder – Unterhalt, Umgang und Sorgerecht

Kinder leiden häufig unter den Auswirkungen von Trennung und Scheidung der Eltern. Abgesehen von wirtschaftlichen Fragen, die für sie durch das Unterhaltsrecht und nicht zuletzt durch den jetzt umfassenden Anspruch auf Unterhaltsvorschuss aufgefangen werden, bereiten ihnen Unsicherheiten im Umgang mit den Eltern wie auch – falls nötig – der Regelung der elterlichen Sorge im gewohnten wie auch im neuen Umfeld  oft erhebliche Ängste.

Streit über den Umfang des Umgangs des anderen Elternteils ist noch immer eine der häufigeren Ursachen für Gerichtsverfahren. Nicht zuletzt das noch relativ neue Instrument des Wechselmodells wirft zusätzliche Fragen auf. Wie oft und wie lange soll das Kind Zeit mit dem anderen Elternteil verbringen? Wie wird ein Kontaktabbruch und eine Entfremdung des Kindes vom Elternteil nach der Trennung der Beteiligten möglichst vermieden? Wer hilft dem Kind in einem solchen Verfahren und verschafft seinem qualifizierten Willen Gehör? Derartige Fragen bedürfen der kompetenten Beratung und Vertretung durch die Fachanwältin für Familienrecht

Gleichermaßen wichtig ist die Begleitung der Eltern und Kinder in Fällen, in denen Kindeswohlgefährdungen zu besorgen sind. Dann stellt sich die Frage, ob die elterliche Sorge eines oder gar beider Elternteile einzuschränken ist. Schlimmstenfalls kann es zum Entzug derselben kommen. Einschränkungen sind z. B. möglich, wenn beide Elternteile sich nicht über den künftigen Aufenthalt ihrer Kinder einigen können.

Gleich ob Sie Fragen zum Umgangs- oder Sorgerecht für Ihre Kinder haben, Leitfaden für die Entscheidungen der Familiengerichte ist immer das Kindeswohl. Dies gilt es in jedem Einzelfall herauszuarbeiten.

Eheliches Vermögen – Güterrecht

Eine der wichtigsten Fragen in der Folge einer Trennung von Eheleuten ist die Aufteilung des (vermeintlich) gemeinsamen Vermögens. Unabhängig von den tatsächlichen Eigentumsverhältnissen spielt der Güterstand der Eheleute eine wesentliche Rolle. Wenn keine anderweitigen ehevertraglichen Regelungen getroffen sind, gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.  Es findet daher ein Ausgleich des während der Ehezeit erwirtschafteten Vermögens statt. Dennoch ist zu beachten, jeder bleibt während der Ehe Eigentümer seines Vermögens. Die Annahme des „unser“ geht zumeist fehl. Während der Ehe darf auch jeder verfügen wie er will, nur nicht über sein Vermögen als Ganzes. Doch wie kommt man im Fall der Scheidung zu einer wirtschaftlich. richtigen Lösung? Hier helfe ich als Fachanwältin für Familienrecht, Ihnen zunächst die notwendigen Auskünfte zu verschaffen und sodann über Bewertungsfragen und Berücksichtigung von Belastungen zum gerechten Ergebnis zu kommen, was gerade bei Vorliegen von betrieblichen Vermögen der Eheleute für die Anspruchsteller selbst nicht einfach ist.

Überhaupt ist es in vielen Fällen der beste Weg, Fragen des Zugewinns und der Vermögensaufteilung vor oder während der Ehe vertraglich zu regeln, um so Konflikte langwieriger und weitreichender Art zu vermeiden. Hier hilft kompetenter Rat und die Erarbeitung entsprechend ausgeglichener Klauseln. Dies gilt im Übrigen auch für die zukünftige Planung von Nachfolgelösungen in Unternehmen und im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Dabei stellt sich oft die Frage, wie sich Übertragungen an Kinder und Schwiegerkinder im Falle deren Scheidung auswirken und ob Rückforderungen entstehen könnten.

Gleich ob im Scheidungsverfahren oder im Vertragswege, Vermögensauseinandersetzungen oder – Übertragungen bedürfen fachanwaltlicher Unterstützung

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