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Miet- und Wohnrecht

Die Spezialistin für Miet- und Wohnrecht in Alsfeld erklärt alle Infos zu miet- und wohnrechtlichen Fragen

Facetten des Miet- und Wohnrechts

Das Mietrecht nimmt im deutschen Recht einen erheblichen Stellenwert ein. § 535 BGB regelt hierzu:

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

Wohnraummietrecht

Das Wohnraummietrecht spielt dabei eine sehr große Rolle. Die Wohnung als Lebensmittelpunkt ist ausdrücklich durch Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) geschützt. Das Bundesverfassungsgericht hat das Besitzrecht des Mieters an der gemieteten Wohnung sogar dem Eigentum im Sinne des Art. 14 GG gleichgestellt.

Das Mietrecht ist in den letzten Jahren, nicht zuletzt durch die Vorgaben des Europäischen Gerichtshof einem steten Wandel unterlegen.

Gewerbemietrecht

Deutlich einfacher als das Wohnraummietrecht gestaltet sich das Recht der  Gewerberaummiete. Hier haben die Vertragsparteien deutlich mehr Handlungsspielräume als im Wohnraummietrecht.

Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht umfasst alle Regelungen über das Eigentum am formal geteilten Grundstück. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) enthält hierzu abschließende Regelungen

  • zur Begründung von Wohneigentum,
  • zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer,
  • zur Verwaltung und zum Wohnungserbbaurecht sowie
  • zum Dauerwohnrecht.

Hinzu kommen umfangreiche Verfahrensvorschriften.

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo – Do: 08:00 – 12:00 Uhr & 14:30 – 17:30 Uhr
Fr: 08:00 – 12:00 Uhr
Mo – Sa: zusätzlich nach Vereinbarung