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Pflichtteil im Erbe: Höhe und Anspruch

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Was ist ein Pflichtteil?

Der Pflichtteil im Erbrecht sichert den nächsten Angehörigen eine Mindestbeteiligung am Nachlass. Es handelt sich um einen Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Wer sind Pflichtteilsberechtigte?

Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner und die Kinder sind pflichtteilsberechtigt. Bei Vorversterben eines Kindes dann deren Kinder. Sind keine Abkömmlinge vorhanden sind auch die Eltern pflichtteilsberechtigt.

Wer hat Anspruch auf einen Pflichtteil?

Den Anspruch auf den Pflichtteil hat, wem durch eine letztwillige Verfügung sein gesetzliches Erbteil entzogen wurde. Wird also z.B. ein Kind des Erblassers durch ein Testament enterbt, hat es einen Pflichtteilsanspruch.

Was ist ein Pflichtteilsverzicht?

Auf sein Pflichtteilsrecht kann der Berechtigte durch einen notariellen Vertrag verzichten.

Was ist ein Pflichtteilsergänzungsanspruch?

Ein Pflichtteilsberechtigter bekommt eine Ergänzung seines Pflichtteils, wenn der Erblasser einem Dritten eine Schenkung gemacht hat. Er bekommt dann eine Pflichtteilsergänzung.

Kann ein Anspruch auf den Pflichtteil verjähren?

Für den Pflichtteilsanspruch gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren.

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo – Do: 08:00 – 12:00 Uhr & 14:30 – 17:30 Uhr
Fr: 08:00 – 12:00 Uhr
Mo – Sa: zusätzlich nach Vereinbarung