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Für was benötigt man eigentlich einen Erbschein?

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Wir haben es alle schon gehört: Wenn ich geerbt habe, brauche ich einen Erbschein. Nur wann genau und für was, ist nicht immer klar.

 

Was ist ein Erbschein?

Der Erbschein ist zunächst einmal ein durch das Nachlassgericht ausgestelltes Dokument, mit dem man seine Erbenstellung, egal ob als Alleinerbe oder als Miterbe nachweisen kann. Derjenige, dem ein solcher Erbschein vorgelegt wird kann also darauf vertrauen, dass die im Erbschein genannte Person tatsächlich Erbe geworden ist.

 

Wann benötige ich einen Erbschein?

Den Erbschein benötige ich zunächst dann, wenn das Gesetz für bestimmte Handlungen die Vorlage eines Erbscheins vorschreibt. Solches ist beispielsweise in der Grundbuchordnung vorgesehen.
Ansonsten ist die Vorlage nur erforderlich, wenn die Erbfolge nicht anderweitig nachgewiesen werden kann.
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 5.4.2016 darauf hingewiesen, dass der Erbe abgesehen von den gesetzlich ausdrücklich geregelten Fällen nicht verpflichtet ist, sein Erbrecht durch einen Erbschein nachzuweisen, sondern auch die Möglichkeit hat, diesen Nachweis in anderer Form zu erbringen Dazu gehören neben dem öffentlichen Testament auch das eigenhändige Testament oder im Falle gesetzlicher Erbfolge Urkunden, aus denen sich diese ergibt.

Wie bekommt man einen Erbschein?

Um einen Erbschein zu erhalten, muss zunächst einmal ein entsprechender Antrag beim Nachlassgericht gestellt werden. Dabei müssen zwingend die folgenden Angaben gemacht werden:
• den Zeitpunkt des Todes des Erblassers,
• den letzten gewöhnlichen Aufenthalt und die Staatsangehörigkeit des Erblassers,
• das Verhältnis, auf dem sein Erbrecht beruht,
• ob und welche Personen vorhanden sind oder vorhanden waren, durch die er von der Erbfolge ausgeschlossen oder sein Erbteil gemindert werden würde,
• ob und welche Verfügungen des Erblassers von Todes wegen vorhanden sind,
• ob ein Rechtsstreit über sein Erbrecht anhängig ist,
• dass er die Erbschaft angenommen hat,
• die Größe seines Erbteils.

Erfolgte die Erbfolge aufgrund eines Testaments oder eines Erbvertrags, muss darüber hinaus die letztwillige Verfügung genau bezeichnet werden und angegeben werden, ob und welche sonstigen Verfügungen des Erblassers vorhanden sind.
Für den Antrag selbst ist keine gesetzliche Form vorgeschrieben. Allerdings muss der Antragsteller vor Gericht oder vor einem Notar an Eides Statt versichern, dass ihm nichts bekannt ist, was der Richtigkeit seiner Angaben entgegensteht.

Was passiert, wenn sich herausstellt, dass ein Erbschein inhaltlich falsch ist?

Ein häufig anzufindendes Szenario: Der Erbschein wird auf der Basis der gesetzlichen Erbfolge erteilt, weil ein Testament (zunächst) nicht vorliegt. Jahre später findet sich dann aber doch ein Testament, in dem die Erbfolge abweichend geregelt ist.
In einem solchen Fall ist unabhängig vom Zeitablauf der falsche Erbschein durch das Nachlassgericht einzuziehen und auf Antrag ein neuer, richtiger Erbschein zu erteilen. Etwaige Verkäufe von geerbten Gegenständen durch die Erben bleiben wirksam, weil die jeweiligen Käufer auf die Richtigkeit des Erbscheins vertrauen durften.