Grundsätzlich kann jeder Mensch ab Vollendung des 16. Lebensjahrs wirksam ein Testament errichten. Diese Fähigkeit fehlt aber ausnahmsweise dann, wenn eine Person krankheitsbedingt nicht in der Lage ist, sich ein klares Urteil u.a. darüber zu bilden, welche Tragweite und Auswirkungen ihre testamentarischen Anordnungen haben, oder wenn sie nicht frei von Einflüssen Dritter nach diesem Urteil handeln kann. Darüber hinaus kann ein Testament nichtig sein, wenn es sittenwidrig ist. # Der Fall des OLG Celle Nachdem ein 85-jähriger Mann einen schweren Schlaganfall erlitten hatte
Der Fall des OLG Koblenz (Urteil vom 15.06.2020 – 12 U 1566/19) Eine Tochter war durch Testament enterbt worden. Nach dem Tod ihrer Mutter macht diese enterbte Tochter ihre Pflichtteilsansprüche gegen die Erben (ihre Geschwister). Diesem Pflichtteilsanspruch hielten die Geschwister entgegen, dass die enterbte Tochter bereits zu Lebzeiten Geld von der Mutter erhalten hatte. Auf der Geldüberweisung (5.000,00 €) war als Verwendungszweck „Erbteil“ angegeben worden. Die Erben waren daher der Meinung, dass diese Zahlung den Pflichtteil der Höhe nach schmälert. Die Entscheidung
Was bei der Abfassung eines handschriftlichen Testaments beachtet werden muss, zeigt diese Checkliste. Warum soll ich ein Testament errichten? Viele glauben, dass das Errichten eines Testamentes überflüssig ist. Doch das kann sich schnell als trügerischer Irrtum erweisen. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Doch diese ist längst nicht immer so wie erwartet. So erben neben dem Ehegatten die Kinder. Sind keine Kinder vorhanden, können Eltern oder Großeltern neben dem Ehegatten miterben. Bei mehreren Erben hat eine Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft stattzufinden. All das kann
Vorsicht beim „Berliner Testament“ Von Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern, die ein Testament errichten, entscheiden sich rund zwei Drittel für das sogenannte „Berliner Testament“ – eine Sonderform des gemeinschaftlichen Testaments. Das Berliner Testament birgt allerdings seine Tücken. Nur Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können in dem Berliner Testament ihren Nachlass gemeinsam regeln. Sie setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein. Zugleich bestimmen sie in ihrem Testament, dass ihr gemeinsames Erbe nach dem Tod des länger lebenden Partners an einen oder mehrere Dritte gehen
Überall auf der Welt sind sie unterwegs: Die Erbenermittler. Was hat es aber mit der Ermittlung von Erben auf sich hat und welche Rolle spielen gewerbliche Erbenermittler dabei? Die Ausgangslage Verstirbt eine Person und hinterlässt kein gültiges Testament, dann fällt die Erbschaft an die gesetzlichen Erben. Im Gegensatz zu anderen Ländern, wie zum Beispiel der Schweiz, wo gesetzliche Erben nur bis zu den Großeltern zurückgehen, ist das deutsche Erbrecht bei der gesetzlichen Erbfolge unendlich. Sind keine nahen Verwandten vorhanden, müssen die in
Die Klägerin und ihr mittlerweile geschiedener Ehemann führten vor dem Amtsgericht ein familienrechtliches Streitverfahren. Gegenstand des Verfahrens waren neben der eigentlichen Scheidung der Versorgungsausgleich sowie der nacheheliche Unterhalt. Im Jahr 2014 wurde die Scheidung ausgesprochen und der frühere Ehemann der Klägerin zu monatlichen Unterhaltsleistungen verpflichtet. Das folgende Beschwerdeverfahren endete mit einem Vergleich über die Unterhaltshöhe. In ihrer Einkommensteuererklärung 2015 wollte die Klägerin bei den sonstigen Einkünften (Unterhalt) die diesbezüglichen Prozessführungskosten (Gerichts- und Rechtsanwaltskosten), steuermindernd als Werbungskosten geltend machen, was das Finanzamt