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Themenblog

Für was benötigt man eigentlich einen Erbschein?

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Wir haben es alle schon gehört: Wenn ich geerbt habe, brauche ich einen Erbschein. Nur wann genau und für was, ist nicht immer klar.   Was ist ein Erbschein? Der Erbschein ist zunächst einmal ein durch das Nachlassgericht ausgestelltes Dokument, mit dem man seine Erbenstellung, egal ob als Alleinerbe oder als Miterbe nachweisen kann. Derjenige, dem ein solcher Erbschein vorgelegt wird kann also darauf vertrauen, dass die im Erbschein genannte Person tatsächlich Erbe geworden ist.   Wann benötige ich einen Erbschein? Den Erbschein benötige ich zunächst

Unwirksamkeit eines Testaments zu Gunsten einer Betreuerin (Urteil des OLG Celle vom 07.01.2021)

Testament prüfen Siebert und Dippell die Fachanwaelte

Grundsätzlich kann jeder Mensch ab Vollendung des 16. Lebensjahrs wirksam ein Testament errichten. Diese Fähigkeit fehlt aber ausnahmsweise dann, wenn eine Person krankheitsbedingt nicht in der Lage ist, sich ein klares Urteil u.a. darüber zu bilden, welche Tragweite und Auswirkungen ihre testamentarischen Anordnungen haben, oder wenn sie nicht frei von Einflüssen Dritter nach diesem Urteil handeln kann. Darüber hinaus kann ein Testament nichtig sein, wenn es sittenwidrig ist. # Der Fall des OLG Celle Nachdem ein 85-jähriger Mann einen schweren Schlaganfall erlitten hatte

Wann ist ein Geschenk auf den Pflichtteilsanspruch anzurechnen?

Kosten

Der Fall des OLG Koblenz (Urteil vom 15.06.2020 – 12 U 1566/19) Eine Tochter war durch  Testament enterbt worden. Nach dem Tod ihrer Mutter macht diese enterbte Tochter ihre Pflichtteilsansprüche gegen die Erben (ihre Geschwister). Diesem Pflichtteilsanspruch hielten die Geschwister entgegen, dass die enterbte Tochter bereits zu Lebzeiten Geld von der Mutter erhalten hatte. Auf der Geldüberweisung  (5.000,00 €) war als Verwendungszweck „Erbteil“ angegeben worden. Die Erben waren daher der Meinung, dass diese Zahlung den Pflichtteil der Höhe nach schmälert.   Die Entscheidung

Checkliste: Handschriftliches Testament

Testament prüfen Siebert und Dippell die Fachanwaelte

Was bei der Abfassung eines handschriftlichen Testaments beachtet werden muss, zeigt diese Checkliste. Warum soll ich ein Testament errichten? Viele glauben, dass das Errichten eines Testamentes überflüssig ist. Doch das kann sich schnell als trügerischer Irrtum erweisen. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Doch diese ist längst nicht immer so wie erwartet. So erben neben dem Ehegatten die Kinder. Sind keine Kinder vorhanden, können Eltern oder Großeltern neben dem Ehegatten miterben. Bei mehreren Erben hat eine Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft stattzufinden. All das kann

Die Irrtümer beim Berliner Testament

Die Experten Siebert und Dippell kennen die Rechte

Vorsicht beim „Berliner Testament“ Von Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern, die ein Testament errichten, entscheiden sich rund zwei Drittel für das sogenannte „Berliner Testament“ – eine Sonderform des gemeinschaftlichen Testaments. Das Berliner Testament birgt allerdings seine Tücken. Nur Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können in dem Berliner Testament ihren Nachlass gemeinsam regeln. Sie setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein. Zugleich bestimmen sie in ihrem Testament, dass ihr gemeinsames Erbe nach dem Tod des länger lebenden Partners an einen oder mehrere Dritte gehen

Die Erbenermittler

Das deutsche Erbrecht genau kennen. Fachanwalt Holger Siebert

Überall auf der Welt sind sie unterwegs: Die Erbenermittler. Was hat es aber mit der Ermittlung von Erben auf sich hat und welche Rolle spielen gewerbliche Erbenermittler dabei? Die Ausgangslage Verstirbt eine Person und hinterlässt kein gültiges Testament, dann fällt die Erbschaft an die gesetzlichen Erben. Im Gegensatz zu anderen Ländern, wie zum Beispiel der Schweiz, wo gesetzliche Erben nur bis zu den Großeltern zurückgehen, ist das deutsche Erbrecht bei der gesetzlichen Erbfolge unendlich. Sind keine nahen Verwandten vorhanden, müssen die in