Wir haben es alle schon gehört: Wenn ich geerbt habe, brauche ich einen Erbschein. Nur wann genau und für was, ist nicht immer klar. Was ist ein Erbschein? Der Erbschein ist zunächst einmal ein durch das Nachlassgericht ausgestelltes Dokument, mit dem man seine Erbenstellung, egal ob als Alleinerbe oder als Miterbe nachweisen kann. Derjenige, dem ein solcher Erbschein vorgelegt wird kann also darauf vertrauen, dass die im Erbschein genannte Person tatsächlich Erbe geworden ist. Wann benötige ich einen Erbschein? Den Erbschein benötige ich zunächst
Verbliebene negative Einkünfte des Erblassers aus der Vermietung eines Hauses in der Schweiz i.S.d. § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchst. a, Satz 5 EStG gehen nicht im Wege der Erbfolge auf den Erben über Der Vater des Klägers hatte bis zu seinem Tod Einkünfte aus Vermietung eines Hauses in der Schweiz erzielt. In der Zeit von 2002 bis 2005 waren von ihm Renovierungsarbeiten an dem Objekt durchgeführt worden. Die hierfür notwendigen Kosten hatte er über eine Bak finaziert.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf befasste sich mit der Frage des Ausschlusses des gesetzlichen Ehegattenerbrechts bei anhängiger Scheidung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.10.2019, 3 Wx 182/19).
- 1
- 2