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Themenblog

Entlassung Nachlasspfleger: Oberlandesgericht Frankfurt am Main (20 W 97/24)

Die Experten Siebert und Dippell kennen die Rechte

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (20 W 97/24) hat bezüglich der Entlassung eines Nachlasspflegers (Beteiligter zu 1) und der Bestellung eines neuen Nachlasspflegers am 11.08.2025 eine durchaus bedeutsame Entscheidung getroffen. Hintergrund: Der Erblasser verstarb 1994. Die Erben waren unbekannt. Der Beteiligte zu 1 wurde als Nachlasspfleger bestellt mit den Aufgabenbereichen „Verwaltung des Nachlass“ und „Ermittlung der unbekannten Erben“. Der Nachlass umfasste u.a. einen 1/24-Anteil an einem Grundstück. Der Verkehrswert war durch ein Sachverständigengutachten auf 348.000 € taxiert worden. Die Erben waren am Ende

OLG München vom 09.10.2025 – 33 Wx 44/25: Quittung als Testament

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Der Erblasser war 2022 ledig und ohne Abkömmlinge verstorben. Nach seinem Tod wurden zwei Schriftstücke aufgefunden: Ein handschriftliches Testament aus dem Jahr 1999, in dem seine Lebensgefährtin als Alleinerbin eingesetzt war. Dieses Schriftstück war jedoch nicht unterschrieben. Ein weiteres Schreiben aus dem Jahr 2002, in dem der Erblasser u.a. bestätigt, dass die Beschwerdeführerin ihm ein Darlehen für Hausumbau gewährt hatte, und in dem er anordnet, dass diese Summe im Todesfall vom Nachlass abgezogen und ihr als Erbin zugutekommen soll, wurde dem Nachlassgericht

Beschwerdeberechtigung bei Teilnachlasspflegschaft: OLG München (33. Zivilsenat), 06.08.2024 – 33 Wx 104/24 e

Kosten

Es geht im Kern um die Beschwerdeberechtigung bei der Anordnung einer Teilnachlasspflegschaft. ​ Der Erblasser, ledig und kinderlos, verstarb 2024 ohne Testament. ​ Seine Eltern und sein einziger Bruder sind vorverstorben. ​ Die Beteiligten zu 1 bis 10 sind die Enkelkinder der verstorbenen Geschwister der Mutter des Erblassers und haben die Erbschaft angenommen. ​ Das Nachlassgericht ordnete eine Teilnachlasspflegschaft für die unbekannten Erben väterlicherseits an und bestellte einen Nachlasspfleger. ​ Die Beschwerdeführer, die zur Erbengemeinschaft mütterlicherseits gehören, legten Beschwerde gegen diese Anordnung

Gastbeitrag von Dr. Sebastian Overkamp

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Dass eine einfache vorweggenommene Erbfolge fürchterliche Folgen haben kann, zeigt folgender Fall, den Herr Kollege Dr. Sebastian Overkamp von der Rechtsanwaltskanzlei Peritus in Mannheim jüngst im Saarland abgeschlossen hat. Zwei Eheleute waren in beiderseits zweiter Ehe verheiratet. Es gab jeweils eine Tochter aus erster Ehe, keine gemeinsamen Kinder. Das Haus gehörte den Eheleuten je zur Hälfte. In einem Erbvertag setzten sich beide gegenseitig zu alleinigen Vollerben ein, bestimmten aber keine bindende Schlusserbfolge. Der Ehemann verstarb zuerst, seine Tochter macht den Pflichtteil

Ist Erben ungerecht?

Testament prüfen Siebert und Dippell die Fachanwaelte

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) schlug jüngst ein Grunderbe für jeden in Höhe von 20.000.– € vor, um die wirtschaftliche Ungleichheit in Deutschland zu bekämpfen. Soll bedeuten: Mit 18 Jahren erbt jeder 20.000.– € vom Staat. Dieses Geld soll den Betreffenden unabhängig von der finanziellen Situation der Familie zur Verfügung stehen. Dafür sollen künftig alle Erbschaften an den Staat fallen, um diese Verteilung vornehmen zu können. Dieses Thema ist grundsätzlich nicht neu. Der Gerechtigkeitstheoretiker Stefan Gosepath will das Erben gar

Wie weit soll das Erbrecht gehen?

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Das deutsche Erbrecht ist aktuell auf unterschiedlichen Ebenen im Gespräch. Sogar eine generelle Abschaffung, die verfassungsrechtlich kaum möglich sein dürfte, wird inzwischen lautstark gefordert. So z.B. der Gerechtigkeitstheoretiker Stefan Gosepath in der TAZ vom 08.08.2023. Anlass sich an dieser Stelle einmal mit der Grundstruktur des gesetzlichen Erbrechts in Deutschland zu befassen. Das System des gesetzlichen Erbrechts in Deutschland   Wenn kein wirksames Testament oder Erbvertrag vorhanden ist, erben Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner und Verwandte Der Gesetzgeber hat die Erbreihenfolge in einem