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Erbschaftssteuer

Wie hoch ist der Freibetrag der Erbschaftssteuer?

Je nach dem Verhältnis zum Erblasser beträgt die Erbschaftssteuer zwischen 20.000 Euro und 500.000 Euro (Steuerfreibetrag).

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer in Deutschland?

Zur Berechnung der Erbschaftssteuer werden zunächst die Werte aller Vermögensgegenstände addiert, die auf den Erben übergehen. Davon werden die Nachlassverbindlichkeiten abgezogen. In Abzug gebracht werden von dem so ermittelten Wert persönliche und sachliche Freibeträge. Auf den verbleibenden Wert ist ein Prozentsatz (Steuersatz) anzuwenden, der sich nach dem Verhältnis zwischen Erblasser und Erben richtet.

Wie wird die Erbschaftssteuer ermittelt?

Die Erbschaftssteuer richtete sich nach der Höhe des Erbes, berücksichtigt den Verwandtschaftsgrad und Freibeträge sowie abzugsfähige Schulden.

Wann ist die Erbschaftssteuer fällig?

Fällig ist die Erbschaftssteuer mit der Fristsetzung im Steuerbescheid. In der Regel hat man vier Wochen Zeit. Das Finanzamt kann auf Antrag die Steuerschuld ganz oder teilweise stunden.

Kann man die Erbschaftssteuer verringern oder vermeiden?

Es gibt zahlreiche Möglichleiten, die Erbschaftssteuer legal zu vermeiden und die Beträge erheblich zu minimieren (Verringerung der Erbschaftssteuer).

Wie wird eine Immobilie für die Erbschaftssteuer bewertet?

Es gibt ein Bewertungsgesetz, das drei Verfahren für unterschiedliche Immobilien hat. Ziel ist, die Immobilie möglichst dem Verkehrswert entsprechend bewerten zu können und die zu zahlenden Steuern festzusetzen. Dazu gibt es das Vergleichsverfahren für Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, das Ertragswertverfahren für Geschäftsgrundstücke und Mietwohnungen sowie das Sachwertverfahren für die Fälle, in denen kein Vergleichswert vorliegt oder sich keine übliche Miete ermitteln lässt. Der Steuerpflichtige hat die Möglichkeit, einen niedrigeren Verkehrswert durch ein Sachverständigengutachten nachzuweisen.

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo – Do: 08:00 – 12:00 Uhr & 14:30 – 17:30 Uhr
Fr: 08:00 – 12:00 Uhr
Mo – Sa: zusätzlich nach Vereinbarung