Erben und Vererben: Das deutsche Erbrecht ist komplex
Das Erbrecht regelt, wer das Vermögen eines Verstorbenen erhält und wie dies geschieht: Kommt es zum Erbfall, bekommen die Erben alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen: das Vermögen, aber auch alle Schulden gehen auf sie über. Gibt es keinen juristisch wirksamen „Letzten Willen“, kommt es zum Erben, so wie es der Gesetzgeber festgelegt hat. Das nennt man „gesetzliche Erbfolge“.
Das Erbrecht: Erben mit Testament und Erbvertrag
Wenn die gesetzlichen Erbfolge nicht einsetzen soll, verfasst man ein Testament oder einen Erbvertrag als „Letztwillige Verfügung“. Dies wird erst mit dem Tod des Erblassers wirksam.
Es gibt drei Formen einer letztwilligen Verfügung:
- Testament
- Gemeinschaftliches Testament von Ehegatten (§§ 2265 ff. BGB) oder von eingetragenen Lebenspartnern. Hier gibt es die Sonderform des Berliner Testamentes.
- Erbvertrag
Das Gesetz regelt in den Paragraphen 1937 bis 1940 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), dass nur bestimmte Arten von Verfügungen zulässig sind. Will der Erblasser also eine wirksame Verfügung erstellen, ist er an die Art gebunden, die ihm das Gesetz vorgibt (sogenannter Typenzwang). Hält man sich hier nicht an die im BGB bestimmten Arten von Verfügungen, wäre der letzte Wille ungültig
Nicht erben: der Pflichtteil – Schutz bei Enterbung
Bei Enterbung werden die Angehörigen durch den Pflichtteilsanspruch geschützt. Der Pflichtteil im Erbrecht sichert den nächsten Angehörigen, den Kindern und Ehegatten, eine Mindestbeteiligung am Erbe. Wenn keine Kinder oder Kindeskinder vorhanden sind, können auch Elternteile Anspruch auf einen Pflichtteil haben. Der Pflichtteil wird unabhängig vom Willen des Erblassers gewährt. Er schränkt die Freiheit des Erblassers ein, völlig frei über die Verteilung seines Vermögens nach seinem Tode zu bestimmen.
Vor dem Tod: Schenken oder Nutzungsrechte gewähren
Man kann seine Erben bereits vor dem eigenen Tod bedenken, etwa durch eine Schenkung oder das Gewähren von Nutzungsrechten, etwa an einem Haus (Nießbrauch) oder durch die Übergabe des eigenen Unternehmens an einen Nachfolger. In dieser „vorweggenommenen Erbfolge“ kann der Fachanwalt für Erbrecht steuerrechtliche und erbrechtliche Gestaltungen vornehmen, damit das Erbe oder ein Teil davon optimal zu Lebzeiten von den Begünstigten genutzt werden kann.
Wie berechnet man die Erbschaftssteuer?
Hat man eine größere Erbschaft gemacht oder ist man im Testament oder Erbvertrag mit einer Zuwendung bedacht worden ohne, dass man als Erbe eingesetzt wurde (Vermächtnis), so interessiert sich auch das Finanzamt für diesen Vorgang. Für alles, was man im Erbfall ohne Gegenleistung erhält, muss Erbschaftssteuer gezahlt werden, wenn die Freibeträge überschritten werden. Ob und wie viel Steuern auf das Erbe fallen, hängt von vielen Faktoren ab.
Wann fällt Erbschaftssteuer an und welcher Erbschaftssteuer Freibetrag gilt?
Wir beraten, welche legalen Möglichkeiten es im deutschen Erbrecht gibt, die Erbschaftssteuer zu vermeiden.
Gibt es mehrere Erben, die gemeinsam einen Nachlass erben, spricht man von einer Erbengemeinschaft. Die einzelnen Personen sind nach dem Erbfall durch die Erbmasse aneinander gebunden und müssen dieses Vermögen aufteilen. Hierzu sollten sie einen „Erbauseinandersetzungsvertrag“ schließen. Allerdings können die Interessen der Miterben unterschiedlich sein und sich Ärger anbahnen, der nicht selten in einen Erbstreit mündet.