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Klaus Dippell

Klaus Dippell

Fachanwalt Klaus Dippell

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Versicherungsrecht

Email schreiben: info@siebert-dippell.de
T: +49 6631 5036

Ich bin 1968 in Marburg geboren und in Alsfeld aufgewachsen. Nach meinem Referendariat habe ich mich in meiner Heimatstadt als Anwalt niedergelassen und arbeite seit 1997 mit Holger Siebert in einer Societät zusammen.
Als Anwalt bin ich überwiegend in zivilrechtlichen Angelegenheiten, z. B. Mietrecht, Forderungseinzug/ Inkasso, Bau- und Architektenrecht etc. tätig.

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Kompetenzen und Schwerpunkt

Seit 2000 ist ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit das Arbeitsrecht, seitdem bin ich Fachanwalt für Arbeitsrecht. In dieser Zeit habe ich mehr als 500 arbeitsgerichtliche Prozesse – sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer – durchgefochten. Ich kenne also das Arbeitsrecht aus Sicht beider Seiten.
Mein tägliches Geschäft im Arbeitsrecht:

  • Abmahnungen
  • Abfindungen
  • Ansprüche aus Betriebsübergang
  • Versetzung
  • Kündigung
  • Arbeitszeugnisse (Erteilung oder Berichtigung)
  • Durchsetzung von Entgeltansprüchen

Seit 2011 bin ich zudem Fachanwalt für Versicherungsrecht – inzwischen ein weiterer Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit.
Das Versicherungsrecht ist ein Zweig des Zivilrechts, dem immer größere Bedeutung zukommt. Ich vertrete hier fast ausschließlich die Versicherten. Es zeigt sich immer deutlicher, dass die Versicherten ohne anwaltlichen Rat meist nicht mehr in der Lage sind, ihre Ansprüche durchzusetzen. Die großen Versicherungsgesellschaften bedienen sich großer Rechtsanwaltskanzleien mit hoher Spezialisierung.
Als „normaler“ Anwalt, der in dieser Spezialmaterie nicht geschult und kein Fachanwalt ist, hat man diesem Wissensvorsprung häufig kaum etwas entgegenzusetzen.
Die Praxis zeigt, dass im Schadensfall, sei es im Bereich der Berufsunfähigkeits-, der Unfall-, der Lebens-, und der Hausratversicherungen häufig die Ansprüche gekürzt werden. Oder die Versicherungsgesellschaft streicht die Leistung sogar vollständig. Die Versicherungsbedingungen sind so komplex und oft undurchsichtig, dass ein Laie die Leistungsverpflichtung der Versicherung kaum überblicken kann.
Regelmäßig werden Ansprüche des Versicherten wegen „Obliegenheitsverletzungen“ oder „Gefahrerhöhung“ gekürzt oder zurückgewiesen. Die Erfahrung lehrt, dass die Zurückweisung beziehungsweise eine Kürzung oftmals vorschnell und zu Unrecht erfolgt.
Gerne stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.


Kurzvita

  • bis 1994 Studium an der Justus-Liebig-Universität Gießen
  • 1994-1997 Referendariat am Landgericht Gießen
  • Seit 1997 Eintritt in Kanzlei Siebert Dippell & Coop.
  • 1998 Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht.
  • 2000 Zulassung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • 2000 Fachanwaltslehrgang für Strafrecht
  • 2002 Notarslehrgang
  • 2007 Fachanwaltslehrgang für Versicherungsrecht
  • 2011 Zulassung zum Fachanwalt für Versicherungsrecht