<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Erbrecht Archive - Siebert • Dippell – Die Fachanwälte</title>
	<atom:link href="https://siebert-dippell.de/tag/erbrecht/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://siebert-dippell.de/tag/erbrecht/</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Sat, 06 Jun 2026 14:34:56 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=7.0</generator>

<image>
	<url>https://siebert-dippell.de/wp-content/uploads/2019/07/cropped-ms-icon-310x310-32x32.png</url>
	<title>Erbrecht Archive - Siebert • Dippell – Die Fachanwälte</title>
	<link>https://siebert-dippell.de/tag/erbrecht/</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Für was benötigt man eigentlich einen Erbschein?</title>
		<link>https://siebert-dippell.de/themenblog-siebert-dippell/fuer-was-benoetigt-man-eigentlich-einen-erbschein/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Holger Siebert]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Sep 2021 16:44:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themenblog]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Erben]]></category>
		<category><![CDATA[Erbengemeinschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Testament]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://siebert-dippell.de/?p=4167</guid>

					<description><![CDATA[<p>Wir haben es alle schon gehört: Wenn ich geerbt habe, brauche ich einen Erbschein. Nur wann genau und für was, ist nicht immer klar. &#160; Was ist ein Erbschein? Der Erbschein ist zunächst einmal ein durch das Nachlassgericht ausgestelltes Dokument, mit dem man seine Erbenstellung, egal ob als Alleinerbe oder als Miterbe nachweisen kann. Derjenige, dem ein solcher Erbschein vorgelegt...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://siebert-dippell.de/themenblog-siebert-dippell/fuer-was-benoetigt-man-eigentlich-einen-erbschein/">Für was benötigt man eigentlich einen Erbschein?</a> erschien zuerst auf <a href="https://siebert-dippell.de">Siebert • Dippell – Die Fachanwälte</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wir haben es alle schon gehört: Wenn ich geerbt habe, brauche ich einen Erbschein. Nur wann genau und für was, ist nicht immer klar.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><strong>Was ist ein Erbschein?</strong></h2>
<p>Der Erbschein ist zunächst einmal ein durch das Nachlassgericht ausgestelltes Dokument, mit dem man seine Erbenstellung, egal ob als Alleinerbe oder als Miterbe nachweisen kann. Derjenige, dem ein solcher Erbschein vorgelegt wird kann also darauf vertrauen, dass die im Erbschein genannte Person tatsächlich Erbe geworden ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><strong>Wann benötige ich einen Erbschein?</strong></h2>
<p>Den Erbschein benötige ich zunächst dann, wenn das Gesetz für bestimmte Handlungen die Vorlage eines Erbscheins vorschreibt. Solches ist beispielsweise in der Grundbuchordnung vorgesehen.<br />
Ansonsten ist die Vorlage nur erforderlich, wenn die Erbfolge nicht anderweitig nachgewiesen werden kann.<br />
Der <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;nr=74546&amp;pos=0&amp;anz=1" target="_blank" rel="noopener">Bundesgerichtshof</a> hat in seiner Entscheidung vom 5.4.2016 darauf hingewiesen, dass der Erbe abgesehen von den gesetzlich ausdrücklich geregelten Fällen nicht verpflichtet ist, sein Erbrecht durch einen Erbschein nachzuweisen, sondern auch die Möglichkeit hat, diesen Nachweis in anderer Form zu erbringen Dazu gehören neben dem öffentlichen Testament auch das eigenhändige Testament oder im Falle gesetzlicher Erbfolge Urkunden, aus denen sich diese ergibt.</p>
<h2><strong>Wie bekommt man einen Erbschein?</strong></h2>
<p>Um einen Erbschein zu erhalten, muss zunächst einmal ein entsprechender Antrag beim Nachlassgericht gestellt werden. Dabei müssen zwingend die folgenden Angaben gemacht werden:<br />
• den Zeitpunkt des Todes des Erblassers,<br />
• den letzten gewöhnlichen Aufenthalt und die Staatsangehörigkeit des Erblassers,<br />
• das Verhältnis, auf dem sein Erbrecht beruht,<br />
• ob und welche Personen vorhanden sind oder vorhanden waren, durch die er von der Erbfolge ausgeschlossen oder sein Erbteil gemindert werden würde,<br />
• ob und welche Verfügungen des Erblassers von Todes wegen vorhanden sind,<br />
• ob ein Rechtsstreit über sein Erbrecht anhängig ist,<br />
• dass er die Erbschaft angenommen hat,<br />
• die Größe seines Erbteils.</p>
<p>Erfolgte die Erbfolge aufgrund eines <a href="https://siebert-dippell.de/rechtsgebiete-der-fachanwaelte/erben-und-vererben-erbrecht/letzter-wille/" target="_blank" rel="noopener">Testaments</a> oder eines <a href="https://siebert-dippell.de/rechtsgebiete-der-fachanwaelte/erben-und-vererben-erbrecht/letzter-wille/" target="_blank" rel="noopener">Erbvertrags</a>, muss darüber hinaus die letztwillige Verfügung genau bezeichnet werden und angegeben werden, ob und welche sonstigen Verfügungen des Erblassers vorhanden sind.<br />
Für den Antrag selbst ist keine gesetzliche Form vorgeschrieben. Allerdings muss der Antragsteller vor Gericht oder vor einem Notar an Eides Statt versichern, dass ihm nichts bekannt ist, was der Richtigkeit seiner Angaben entgegensteht.</p>
<h2><strong>Was passiert, wenn sich herausstellt, dass ein Erbschein inhaltlich falsch ist?</strong></h2>
<p>Ein häufig anzufindendes Szenario: Der Erbschein wird auf der Basis der gesetzlichen Erbfolge erteilt, weil ein Testament (zunächst) nicht vorliegt. Jahre später findet sich dann aber doch ein Testament, in dem die Erbfolge abweichend geregelt ist.<br />
In einem solchen Fall ist unabhängig vom Zeitablauf der falsche Erbschein durch das Nachlassgericht einzuziehen und auf Antrag ein neuer, richtiger Erbschein zu erteilen. Etwaige Verkäufe von geerbten Gegenständen durch die Erben bleiben wirksam, weil die jeweiligen Käufer auf die Richtigkeit des Erbscheins vertrauen durften.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://siebert-dippell.de/themenblog-siebert-dippell/fuer-was-benoetigt-man-eigentlich-einen-erbschein/">Für was benötigt man eigentlich einen Erbschein?</a> erschien zuerst auf <a href="https://siebert-dippell.de">Siebert • Dippell – Die Fachanwälte</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Sind steuerliche Verluste vererblich?</title>
		<link>https://siebert-dippell.de/themenblog-siebert-dippell/sind-steuerliche-verluste-vererblich/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Holger Siebert]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 28 Jun 2020 12:07:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themenblog]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesfinanzhof]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Erben]]></category>
		<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzamt]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Vererblichkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Verlust]]></category>
		<category><![CDATA[Verlustfeststellung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://siebert-dippell.de/?p=3504</guid>

					<description><![CDATA[<p>Verbliebene negative Einkünfte des Erblassers aus der Vermietung eines Hauses in der Schweiz i.S.d. § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchst. a, Satz 5 EStG gehen nicht im Wege der Erbfolge auf den Erben über Der Vater des Klägers hatte bis zu seinem Tod Einkünfte aus Vermietung eines Hauses in der Schweiz erzielt. In der Zeit von 2002...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://siebert-dippell.de/themenblog-siebert-dippell/sind-steuerliche-verluste-vererblich/">Sind steuerliche Verluste vererblich?</a> erschien zuerst auf <a href="https://siebert-dippell.de">Siebert • Dippell – Die Fachanwälte</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Verbliebene negative Einkünfte des Erblassers aus der Vermietung eines Hauses in der Schweiz i.S.d. § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchst. a, Satz 5 EStG gehen nicht im Wege der Erbfolge auf den Erben über</p>
<p>Der Vater des Klägers hatte bis zu seinem Tod Einkünfte aus Vermietung eines Hauses in der Schweiz erzielt. In der Zeit von 2002 bis 2005 waren von ihm Renovierungsarbeiten an dem Objekt durchgeführt worden. Die hierfür notwendigen Kosten hatte er über eine Bak finaziert. Zum Ende des Jahres 2011 betrugen die insoweit nach § 2a Abs.1 S.5 EStG gesondert festgestellten verbleibenden negativen Einkünfte 251.097.&#8211; €.</p>
<p>Beim Tod des Vaters im Jahr 2012 wurde der Kläger sein alleiniger Erbe. Als solches trat er auch in die Darlehensverträge seines Vaters ein. In den Jahren 2012-2014 erzielte der Kläger nunmehr aus der Vermietung des geerbten Hauses steuerpflichtige Überschüsse. Den Ausgleich der verbliebenen negativen Einkünfte des Vaters mit den positiven Einkünften des Klägers lehnte das Finanzamt ab. Weiterhin beantragte der Kläger beim Finanzamt jeweils auf den 31.12. der Streitjahre den Erlass von Bescheiden über die Feststellung der verbleibenden negativen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus der Schweiz nach § 2a Abs. 1 Satz 5 EStG. Auch diese Anträge wies das Finanzamt zurück.</p>
<p>Auch vor dem BFH ist der Kläger unterlegen. Der BFH wies dabei auf Folgendes hin:</p>
<p>Der Große Senat des BFH hat insoweit erkannt, dass der in § 10d EStG vorgesehene Verlustabzug nicht vom Erblasser auf den Erben übergeht. Diese Beurteilung beruht vor allem auf dem Gedanken, dass § 10d EStG der durch den Verlust verursachten Minderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Rechnung trage und dass ein vom Erblasser erzielter Verlust nur dessen eigene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, nicht aber diejenige des oder der Erben mindere. Aus diesem Grund sind die Verluste aus der Vermietung des verstorbenen Vaters für dessen Erben einkommensteuerrechtlich nicht nutzbar.</p>
<p>BFH v. 23.10.2019 &#8211; I R 23/17</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://siebert-dippell.de/themenblog-siebert-dippell/sind-steuerliche-verluste-vererblich/">Sind steuerliche Verluste vererblich?</a> erschien zuerst auf <a href="https://siebert-dippell.de">Siebert • Dippell – Die Fachanwälte</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Scheidung und Erbrecht</title>
		<link>https://siebert-dippell.de/themenblog-siebert-dippell/scheidung-und-erbrecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Holger Siebert]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Jun 2020 07:04:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themenblog]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Erben]]></category>
		<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Scheidung]]></category>
		<category><![CDATA[Scheidungsverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Unterhalt]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://siebert-dippell.de/?p=3484</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das Oberlandesgericht Düsseldorf befasste sich mit der Frage des Ausschlusses des gesetzlichen Ehegattenerbrechts bei anhängiger Scheidung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.10.2019, 3 Wx 182/19). Hat der Erblasser einen zulässigen Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht bzw. dem Antrag wirksam zugestimmt, müssen nach § 1933 BGB für den Ausschluss des Erbrechts des überlebenden Ehegatten weitere materiell-rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein: Zur Zeit des Todes des...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://siebert-dippell.de/themenblog-siebert-dippell/scheidung-und-erbrecht/">Scheidung und Erbrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://siebert-dippell.de">Siebert • Dippell – Die Fachanwälte</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Oberlandesgericht Düsseldorf befasste sich mit der Frage des Ausschlusses des gesetzlichen Ehegattenerbrechts bei anhängiger Scheidung <a href="https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2019/3_Wx_182_19_Beschluss_20191025.html">(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.10.2019, 3 Wx 182/19)</a>.<span id="more-3484"></span></p>
<p>Hat der Erblasser einen zulässigen Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht bzw. dem Antrag wirksam zugestimmt, müssen nach § 1933 BGB für den Ausschluss des Erbrechts des überlebenden Ehegatten weitere materiell-rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein: Zur Zeit des Todes des Erblassers müssen die Voraussetzungen für die Scheidung gegeben sein, d.h. das Scheitern der Ehe muss feststehen, § 1565 Abs. 1 BGB.</p>
<p>Das Erbrecht des überlebenden Ehegatten war im zu entscheidenden Fall nach Auffassung der Richter nicht gemäß § 1933 BGB ausgeschlossen, weil im Zeitpunkt des Todes des Erblassers, der die Scheidung beantragt hatte, nicht mit hinreichender Sicherheit zu erwarten war, er und seine Ehefrau würden die eheliche Lebensgemeinschaft endgültig nicht wiederherstellen. Das Gericht vermochte keine endgültige Distanzierung von der Ehe mit Blick auf die Pflege von Seiten der Ehefrau und deren Annahme durch den Erblasser zu erkennen.</p>
<p>Das Erbrecht sei nach § 1933 BGB nur ausgeschlossen, wenn die Prognose gerechtfertigt ist, dass die Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht zu erwarten gewesen sei. Soweit daher die Vermutungen des § 1566 BGB – einjährige Trennung und beiderseitiger Scheidungsantrag bzw. Zustimmung des Antragsgegners oder dreijährige Trennung – nicht greifen, habe das Gericht prognostisch unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://siebert-dippell.de/themenblog-siebert-dippell/scheidung-und-erbrecht/">Scheidung und Erbrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://siebert-dippell.de">Siebert • Dippell – Die Fachanwälte</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Bei Erwerb von biologischem Vater ist die Steuerklasse III einschlägig</title>
		<link>https://siebert-dippell.de/themenblog-siebert-dippell/bei-erwerb-von-biologischem-vater-ist-die-steuerklasse-iii-einschlaegig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Holger Siebert]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Jun 2020 17:31:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themenblog]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[biologischer Vater]]></category>
		<category><![CDATA[Erben]]></category>
		<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Erbschaftsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerklasse]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Unterhalt]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://siebert-dippell.de/?p=3470</guid>

					<description><![CDATA[<p>Erbt ein Kind von seinem biologischen, aber nicht rechtlichen Vater, findet auf das Erbe nicht die für Kinder günstige Steuerklasse I Anwendung. Vielmehr wird nach der Steuerklasse III besteuert. Wie der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 05.12.2019 weiter entschieden hat, gilt dasselbe, wenn der biologische Vater seinem Kind zu Lebzeiten eine Schenkung macht (Az.: II R 5/17). 15 Abs. 1 Nr....</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://siebert-dippell.de/themenblog-siebert-dippell/bei-erwerb-von-biologischem-vater-ist-die-steuerklasse-iii-einschlaegig/">Bei Erwerb von biologischem Vater ist die Steuerklasse III einschlägig</a> erschien zuerst auf <a href="https://siebert-dippell.de">Siebert • Dippell – Die Fachanwälte</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Erbt ein Kind von seinem biologischen, aber nicht rechtlichen Vater, findet auf das Erbe nicht die für Kinder günstige Steuerklasse I Anwendung. Vielmehr wird nach der Steuerklasse III besteuert.<span id="more-3470"></span></p>
<p>Wie der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 05.12.2019 weiter entschieden hat, gilt dasselbe, wenn der biologische Vater seinem Kind zu Lebzeiten eine Schenkung macht (Az.: II R 5/17).</p>
<p>15 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG sieht vor, dass auf Kinder und Stiefkinder die Steuerklasse I anzuwenden ist. In dieser Klasse fällt bei einem Erwerb bis 75.000 Euro eine Steuer in Höhe von 7% an. In der Steuerklasse III sind dafür bereits 30% Steuer zu zahlen. Besser kommen Kinder auch bei den Freibeträgen weg. Sie erhalten 400.000 Euro, bei Steuerklasse III hingegen lediglich 20.000 Euro.</p>
<p>Im Streitfall war der Kläger der leibliche, aber nicht der rechtliche Vater. Der Kläger war also der sogenannte biologische Vater seiner Tochter. Der rechtliche Vater war ein anderer Mann, mit dem die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes verheiratet war. Der Kläger schenkte seiner leiblichen Tochter 30.000 Euro und beantragte beim Finanzamt die Anwendung der günstigen Steuerklasse I. Das Finanzamt lehnte mit dem Hinweis ab, die Steuerklasse I finde nur im Verhältnis der Tochter zu ihrem rechtlichen Vater Anwendung. Rechtlicher Vater sei aber der Ehemann der Mutter und nicht der Kläger.</p>
<p>Das Finanzgericht gab dem Kläger Recht. Es gebe keinen Grund, die einschlägige Bestimmung des § 15 Abs. 1 ErbStG nach den zivilrechtlichen Regelungen eng auszulegen und nur den Erwerb vom rechtlichen Vater zu privilegieren.</p>
<p>Der BFH sah dies anders. Für die Steuerklasseneinteilung nach § 15 Abs. 1 ErbStG seien die bürgerlich-rechtlichen Vorschriften der §§ 1589 ff. BGB über die Abstammung und Verwandtschaft maßgebend. Diese unterschieden zwischen dem rechtlichen Vater und dem biologischen Vater und akzeptierten, dass die rechtliche und die biologische Vaterschaft auseinanderfallen könnten. Nur der rechtliche Vater habe gegenüber dem Kind Pflichten, wie zum Beispiel zur Zahlung von Unterhalt. Außerdem sei das Kind nur gegenüber seinem rechtlichen, nicht aber seinem biologischen Vater erb- und pflichtteilsberechtigt. Dies rechtfertige es, den rechtlichen Vater auch für die Erbschaft- und Schenkungsteuer finanziell besser zu stellen.</p>
<p>Könnte ein Kind von seinem rechtlichen und zugleich von seinem biologischen Vater nach der Steuerklasse I erwerben, wäre dies außerdem eine Besserstellung gegenüber Kindern, die, wie in den allermeisten Fällen, nur &#8222;einen einzigen&#8220; Vater haben und nur von diesem steuergünstig erwerben können.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://siebert-dippell.de/themenblog-siebert-dippell/bei-erwerb-von-biologischem-vater-ist-die-steuerklasse-iii-einschlaegig/">Bei Erwerb von biologischem Vater ist die Steuerklasse III einschlägig</a> erschien zuerst auf <a href="https://siebert-dippell.de">Siebert • Dippell – Die Fachanwälte</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Das zerrrissene Testament</title>
		<link>https://siebert-dippell.de/themenblog-siebert-dippell/das-zerrrissene-testament/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Holger Siebert]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 05 Jun 2020 08:31:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themenblog]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Erben]]></category>
		<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Testament]]></category>
		<category><![CDATA[Widerruf]]></category>
		<category><![CDATA[zerrissenes Testament]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://siebert-dippell.de/?p=3434</guid>

					<description><![CDATA[<p>&#160; Existieren zwei Originale eines Testaments, genügt die Vernichtung nur eines der beiden Dokumente zum Widerruf des Testaments , wenn ein entsprechender Aufhebungswille desr Erblassers besteht. Die im Landgerichtsbezirk Bonn wohnhafte Erblasserin hatte zunächst ihren Urenkel als Erben eingesetzt. Später verfasste sie ein handschriftliches Testament, mit dem anstelle des Urenkels ihre Haushälterin zur Alleinerbin bestimmt wurde. Außerdem erteilte sie der...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://siebert-dippell.de/themenblog-siebert-dippell/das-zerrrissene-testament/">Das zerrrissene Testament</a> erschien zuerst auf <a href="https://siebert-dippell.de">Siebert • Dippell – Die Fachanwälte</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p><span id="more-3434"></span>Existieren zwei Originale eines Testaments, genügt die Vernichtung nur eines der beiden Dokumente zum Widerruf des Testaments , wenn ein entsprechender Aufhebungswille desr Erblassers besteht.</p>
<p>Die im Landgerichtsbezirk Bonn wohnhafte Erblasserin hatte zunächst ihren Urenkel als Erben eingesetzt. Später verfasste sie ein handschriftliches Testament, mit dem anstelle des Urenkels ihre Haushälterin zur Alleinerbin bestimmt wurde. Außerdem erteilte sie der Haushälterin eine Vorsorge- und Bankvollmacht und verkaufte dieser &#8211; gegen einen Barkaufpreis sowie eine Betreuungs- und Pflegeverpflichtung &#8211; ihr Hausgrundstück.<br />
Nachdem die Haushälterin mit Hilfe der Bankvollmacht 50.000 Euro vom Konto der späteren Erblasserin abgehoben hatte, widerrief diese die Vollmacht. Sie suchte außerdem einen Rechtsanwalt auf, um sich wegen einer möglichen Rückabwicklung des Kaufvertrags über das Haus beraten zu lassen.Das Nachlassgericht hatte zu entscheiden, ob dem Urenkel ein Erbschein erteilt werden kann. Dem Gericht lag ein Original des Testaments zu Gunsten der Haushälterin vor, welches der Rechtsanwalt der Haushälterin übersandt hatte. Der Urenkel behauptete dagegen, der Widerruf des Testaments sei durch die Erblasserin erfolgt. Es habe ein zweites Original des Testaments gegeben. Dieses habe die Erblasserin im Rahmen der Beratung zur Rückabwicklung des Hauskaufs ihrem Rechtsanwalt gezeigt und es vor seinen Augen zerrissen. Deshalb gelte wieder die frühere Erbeinsetzung zu seinen Gunsten.Nach Vernehmung der Rechtsanwälte der Erblasserin und der Haushälterin als Zeugen kam das Nachlassgericht zu dem Ergebnis, dass der Urenkel Alleinerbe geworden und ihm ein Erbschein zu erteilen ist. Mit Beschluss vom 22.04.2020 hat der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts die hiergegen gerichtete Beschwerde der Haushälterin zurückgewiesen.Zur Begründung führte der Senat aus, dass der Erblasser ein Testament jederzeit ohne besonderen Grund widerrufen könne (§ 2253 BGB). Dies könne zum Beispiel durch Vernichtung der Testamentsurkunde erfolgen (§ 2255 S. 1 BGB). Sofern jedoch mehrere Urschriften vorhanden seien, könne die Vernichtung lediglich einer Urkunde nur genügen, wenn keine Zweifel über den Aufhebungswillen des Erblassers bestünden. Dies sei hier der Fall. Der Anwalt der Erblasserin, der kein erkennbares persönliches Interesse am Ausgang des Streits gehabt habe, habe glaubhaft ausgesagt, dass die Erblasserin ein Original des Testaments in seiner Anwesenheit zerstört habe. Dabei habe sie zweifelsfrei bekundet, dass sie nicht an der Erbeinsetzung der Haushälterin festhalten wolle. Dazu passe, dass die Erblasserin keinen Kontakt mehr zur Haushälterin gehabt habe und unstreitig versucht habe, die Übertragung des Grundstücks an sie rückgängig zu machen. Angesichts ihres Alters von über 90 Jahren könne angenommen werden, dass sie das zweite Original schlicht vergessen gehabt habe. Trotz der Existenz dieses weiteren Originals sei daher vom Widerruf des die Haushälterin begünstigenden Testaments auszugehen.Das hat der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln mit Beschluss vom 22.04.2020 entschieden.</p>
<p><strong>OLG Köln, Pressemitteilung vom 26.05.2020 zum <a href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2020/2_Wx_84_20_Beschluss_20200422.html">Beschluss 2 Wx 84/20 vom 22.04.2020</a></strong></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://siebert-dippell.de/themenblog-siebert-dippell/das-zerrrissene-testament/">Das zerrrissene Testament</a> erschien zuerst auf <a href="https://siebert-dippell.de">Siebert • Dippell – Die Fachanwälte</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Fachveröffentlichung in Fachzeitschriften</title>
		<link>https://siebert-dippell.de/fachveroeffentlichungen/fachveroeffentlichung-in-zeitschriften/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Holger Siebert]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 May 2020 23:33:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fachveröffentlichungen]]></category>
		<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://dev.siebert-collegen.de/?p=2518</guid>

					<description><![CDATA[<p>Auszug Veröffentlichungen in Fachzeitschriften &#8211; Holger Siebert Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht Veröffentlichung 2004 „Erblasserwillen durch Pflichtteilsstrafklauseln verwirklichen“, veröffentlicht in EE 2004, 138. „Übersichten zum Erbrecht und zur Erbschaftsteuer“ veröffentlicht in  W.I.E.S.O.-Schriftenreihe 01 (August 2004) Veröffentlichung 2005 „Das eheliche Gemeinschaftskonto“, veröffentlicht in EE 2005, 9. „Steuerliche Folgen der Jastrow´schen Klausel“, veröffentlicht in EE 2005, 83. Veröffentlichung 2006 „Wie...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://siebert-dippell.de/fachveroeffentlichungen/fachveroeffentlichung-in-zeitschriften/">Fachveröffentlichung in Fachzeitschriften</a> erschien zuerst auf <a href="https://siebert-dippell.de">Siebert • Dippell – Die Fachanwälte</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Auszug Veröffentlichungen in Fachzeitschriften &#8211; Holger Siebert</h2>
<p><strong>Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht</strong></p>
<p><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-1793 size-medium" title="Anwalt Holger Siebert" src="https://siebert-dippell.de/wp-content/uploads/2020/03/holger-siebert-300x300.png" alt="Anwalt Holger Siebert" width="300" height="300" /></p>
<p><span id="more-2518"></span></p>
<p><strong>Veröffentlichung 2004</strong></p>
<ul>
<li>„Erblasserwillen durch Pflichtteilsstrafklauseln verwirklichen“, veröffentlicht in EE 2004, 138.</li>
<li>„Übersichten zum Erbrecht und zur Erbschaftsteuer“ veröffentlicht in  W.I.E.S.O.-Schriftenreihe 01 (August 2004)</li>
</ul>
<p><strong>Veröffentlichung 2005</strong></p>
<ul>
<li>„Das eheliche Gemeinschaftskonto“, veröffentlicht in EE 2005, 9.</li>
<li>„Steuerliche Folgen der Jastrow´schen Klausel“, veröffentlicht in EE 2005, 83.</li>
</ul>
<p><strong>Veröffentlichung 2006</strong></p>
<ul>
<li>„Wie kann vorzeitig eine überlange Testamentsvollstreckung beendet werden?“ veröffentlicht in EE 2006, 16.</li>
<li>„Die Ausschlagung als taktisches Gestaltungsmittel“, veröffentlicht in EE 2006, 94.</li>
<li>„Der europäische Kaufmann im chinesischen Rechtsverkehr“, veröffentlicht in Euro-Ius-Jahreshaft 2006, 16</li>
<li>„Schenkungen von Todes wegen“, veröffentlicht in EE 2006, 134.</li>
<li>„Grenze und Schutzbereich des Pflichtteilsergänzungsanspruchs“, veröffentlicht in NJW 2006, 2948.</li>
</ul>
<p><strong>Veröffentlichung 2007</strong></p>
<ul>
<li>„Nichtigkeit der Verfügung von Todes wegen“, veröffentlicht in EE 2007, 31.</li>
<li>„Die Entwicklung des Erbrechts im Jahr 2006“, veröffentlicht in NJW 2007, 1039.</li>
<li>„Das Supervermächtnis als Erbschaftsteuervermächtnis“, veröffentlicht in EE 2007, 195.</li>
</ul>
<p><strong>Veröffentlichung 2008</strong></p>
<ul>
<li>„Schwarzgeld im Nachlass“, veröffentlicht in EE 2008, 55.</li>
<li>„Die Entwicklung des Erbrechts im Jahr 2007“, veröffentlicht in NJW 2008, 1425.</li>
<li>„Vererblichkeit von Verlustvorträgen“, veröffentlicht in EE 2008, 77.</li>
<li>„Erbschaftsteuer bei grenzüberschreitenden Vermögenswerten“, veröffentlicht in Euro-Ius-Jahresheft 2008, 8.</li>
<li>„Ausgleich von Pflegeleistungen im Erbfall“, veröffentlicht in EE 2008, 174.</li>
</ul>
<p><strong>Veröffentlichung 2009</strong></p>
<ul>
<li>„Die Entwicklung des Erbrechts im Jahr 2008“, veröffentlicht in NJW 2009, 1121.</li>
<li>„Pflichtteilsrechte in Europa“, veröffentlicht in Euro-Ius-Jahresheft 2009,  14</li>
<li>„Geschiedenenunterhalt und Pflichtteilsergänzung“, veröffentlicht in EE 2009, 207ff.</li>
<li>„Die Struktur des Geschwisterausgleichs für erhaltene Zuwendungen im Erbfall“, veröffentlicht in NJOZ 2009, 3099.</li>
</ul>
<p><strong>Veröffentlichung 2010</strong></p>
<ul>
<li>„Verschonung von Betriebsvermögen“, veröffentlicht in EE 2010, 7ff.</li>
<li>„Der Nießbrauchsvorbehalt im Spannungsfeld zwischen Steuervorteil und Pflichtteilsergänzung“, veröffentlicht in ErbR 2010, 9.</li>
<li>„So wird die Lebensversicherung im Erbfall besteuert“, veröffentlicht in EE 2010, 47ff.</li>
<li>„Die Entwicklung des Erbrechts im Jahr 2009“, veröffentlicht in NJW 2010, 657.</li>
<li>„Der Testamentsvollstrecker und das Steuerrecht“ ,  veröffentlicht in ZEV 2010, 121ff.</li>
<li>„Die Erbschaftsbesteuerung bei Vor- und Nacherbfolge“, veröffentlicht in Betriebsberater 2010, 1253.</li>
<li>„Die taktische Ausschlagung“, veröffentlicht in ZEV 2010, 454 ff.</li>
<li>„So wird der Vorbehaltsnießbrauch besteuert“, veröffentlicht in EE 2010, 176ff.</li>
</ul>
<p><strong>Veröffentlichung 2011</strong></p>
<ul>
<li>„Die Erbschaftbesteuerung bei Vor- und Nacherbschaft“, veröffentlicht in ErbR 2011, 45ff.</li>
<li>&#8222;Probleme der Testamentsvollstreckung bei Handelsgeschäften und persönlich haftenden Gesellschaftsanteilen&#8220;, veröffentlicht in ErbR 2011, 98ff.</li>
<li>„Die Entwicklung des Erbrechts im Jahr 2010“, veröffentlicht in NJW 2011, 897ff.</li>
<li>„Der Testamentsvollstrecker und das Steuerrecht“, veröffentlicht in EE 2011,123.</li>
</ul>
<p><strong>Veröffentlichung 2012</strong></p>
<ul>
<li>„Ertragssteuerliche Gefahren beim Unternehmertestament“, veröffentlicht in EE 2012, 6 ff.</li>
<li>„Die Entwicklung des Erbrechts im Jahr 2011“, veröffentlicht in NJW 2012, 898 ff.</li>
<li>„Der Pflichtteilsergänzungsanspruch gegenüber dem Beschenkten“, veröffentlicht in ErbR 2012, 271 ff.</li>
<li>„Die Entwicklung des Erbrechts im 1. Halbjahr 2012&#8243;, veröffentlicht in NJW 2012, 3008 ff.</li>
</ul>
<p><strong>Veröffentlichung 2013</strong></p>
<ul>
<li>„Die Entwicklung des Erbrechts im 2. Halbjahr 2012&#8243;, veröffentlicht in NJW 2013, 978 ff.</li>
<li>„Wegfall des Ehegattenerbrechts bei Scheidung“, veröffentlicht in EE 2013, 87 ff.</li>
<li>„Der Pflichtteilsergänzungsanspruch gegenüber dem Beschenkten“, veröffentlicht in ZEV 2013, 241</li>
<li>&#8222;Keine Schenkungsteuer durch verdeckte Gewinnausschüttung-Kehrtwende des BFH?&#8220;, veröffentlicht in EE 2013, 154f.</li>
<li>&#8222;Die Entwicklung des Erbrechts im 1. Halbjahr 2013&#8220;, veröffentlicht in NJW 2013, 3013 ff.</li>
</ul>
<p><strong>Veröffentlichung 2014</strong></p>
<ul>
<li>&#8222;Die Entwicklung des Erbrechts im 2. Halbjahr 2013&#8220;, veröffentlicht in NJW 2014, 1062 ff.</li>
<li>&#8222;Die Demenz-Strategie im Erbscheinsverfahren&#8220;, veröffentlicht in EE 2014, 123ff.</li>
<li>&#8222;Unternehmertestament: Erbengemeinschaft vermeiden!&#8220;, veröffentlicht in EE 2014, 141ff.</li>
<li>&#8222;&#8220;Auffangtestament&#8220; als Rettungsanker beim Widerruf wechselseitiger Verfügungen&#8220;, veröffentlicht in EE 2014, 154ff.</li>
<li>&#8222;Gesellschaftsrechtliche Aspekte des Unternehmertestaments&#8220;, veröffentlicht in EE 2014, 157ff.</li>
<li>&#8222;Die Entwicklung des Erbrechts im 1. Halbjahr 2014&#8220;, veröffentlicht in NJW 2014, 2918 ff.</li>
<li>&#8222;Testamentsvollstreckung bei Handelsgeschäften und persönlich haftenden Geschäftsanteilen&#8220;, veröffentlicht in EE 2014, 175ff.</li>
<li>&#8222;Steuerliche Gefahren beim Unternehmertestament&#8220;, veröffentlicht in EE 2014, 184 ff.</li>
<li>&#8222;Strafbefreiende Selbstanzeige wird verschärft&#8220;, veröffentlicht in EE 2014, 193 ff.</li>
<li>&#8222;Erbrechtlicher Ausgleich von Vorempfängen unter Abkömmlingen&#8220;, veröffentlicht in FamRZ 2014, 1894 ff.</li>
</ul>
<p><strong>Veröffentlichung 2015</strong></p>
<ul>
<li>&#8222;Berliner Testament: Erbschaftsteuer vermeiden&#8220;, veröffentlicht in EE 2015, 33ff.</li>
<li>&#8222;Das Supervermächtnis&#8220;, veröffentlicht in Datev-Magazin 04/2015, 12 ff.</li>
<li>&#8222;Die Entwicklung des Erbrechts im 2. Halbjahr 2014&#8220;, veröffentlicht in NJW 2015, 1068 ff.</li>
<li>&#8222;Erbschaftsteuer ist keine Masseforderung&#8220;, veröffentlicht in EE 2015, 151.</li>
<li>&#8222;Die Entwicklung des Erbrechts im 1. Halbjahr 2015&#8220;, veröffentlicht in NJW 2015, 2855.</li>
</ul>
<p><strong>Veröffentlichung 2016</strong></p>
<ul>
<li>&#8222;Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft&#8220;, veröffentlicht in EE 2016, 31 ff.</li>
<li>&#8222;Die Entwicklung des Erbrechts im 2. Halbjahr 2015&#8220;, veröffentlicht in NJW 2016, 1063 ff.</li>
<li>&#8222;So arbeiten Erbenermittler&#8220;, veröffentlicht in EE 2016, 87ff.</li>
<li>&#8222;Fiskuserbrecht wird immer bedeutsamer&#8220;, veröffentlicht in EE 2016, 105ff.</li>
<li>&#8222;Die Entwicklung des Erbrechts im 1. Halbjahr 2016, veröffentlicht in NJW 2016, 2927 ff.</li>
<li>&#8222;Die Europäische Erbrechtsverordnung&#8220;, veröffentlicht in Euro-Ius-Jahresheft 2016, 3 ff.</li>
<li>&#8222;Erbrecht eines vor dem 1.7.49 geborenen nicht ehelichen Kindes in der vierten Erbordnung&#8220;, veröffentlicht in EE 2016, 188 ff.</li>
<li>&#8222;Anders vererben&#8220;, veröffentlicht in DATEV-Magazin 12/2016, Seite 15 ff.</li>
</ul>
<p><strong>Veröffentlichung 2017</strong></p>
<ul>
<li>&#8222;Die Entwicklung des Erbrechts im 2. Halbjahr 2016&#8220;, veröffentlicht in NJW 2017, 1075 ff.</li>
<li>&#8222;Der Klassiker: Teilungsanordnung/Vermächtnis&#8220;, veröffentlicht in EE 2017, 130ff.</li>
<li>&#8222;Unternehmensbewertung nach IDW-Standard&#8220;, veröffentlicht in EE 2017, 136ff.</li>
<li>&#8222;Die Entwicklung des Erbrechts im 1. Halbjahr 2017&#8220;, veröffentlicht in NJW 2017, 2881ff.</li>
<li>&#8222;Die internationale örtliche Zuständigkeit in Nachlasssachen &#8211; ein Verwirrspiel&#8220;, veröffentlicht in EE 2017, 195ff.</li>
</ul>
<p><strong>Veröffentlichung 2018</strong></p>
<ul>
<li>&#8222;Die Entwicklung des Erbrechts im 2. Halbjahr 2017&#8220;, veröffentlicht in NJW 2018, 1064ff.</li>
<li>&#8222;Gehört § <span style="color: #000000;">1371 Abs.1 BGB zum Güter- oder zum Erbrecht? Das Machtwort des EuGH&#8220;, veröffentlicht in EE 2018, 131 ff.</span></li>
<li>&#8222;Die Entwicklung des Erbrechts im 1. Halbjahr 2018&#8220;, veröffentlicht in NJW 2018, 2931 ff.</li>
<li><span style="color: #000000;">&#8222;Hinterlegung von Nachlasswerten als (vor-)letzte Maßnahme&#8220;, veröffentlicht in Rpfleger 2018, 517 ff</span></li>
</ul>
<p><strong>Veröffentlichung 2019</strong></p>
<ul>
<li>&#8222;Die Entwicklung des Erbrechts im 2. Halbjahr 2018&#8220;, veröffentlicht in NJW 2019, 1045ff.</li>
<li>&#8222;Erbenermittlung als Aufgabe für Rechtspfleger, Nachlasspfleger und Erbenermittler&#8220;, veröffentlicht in ZEV 2019, 688ff.</li>
<li>&#8222;Die Entwicklung des Erbrechts im 1. Halbjahr 2019&#8220;, veröffentlicht in NJW 2019, 2905ff</li>
</ul>
<p><strong>Veröffentlichung 2020</strong></p>
<ul>
<li>&#8222;Die Entwicklung des Erbrechts im 2. Halbjahr 2019&#8220;, veröffentlicht in NJW 2020, 1190ff.</li>
<li>&#8222;Aktuelle Entscheidungen zum quotenlosen Erbschein: Wer muss zustimmen?&#8220;, veröffentlicht in EE 2020, 26ff.</li>
<li>&#8222;Vorbehaltsnießbrauch: steuerliche Aspekte zur Gestaltung bei Immobilien im Privatvermögen&#8220;, veröffentlicht in EE 2020, 67ff.</li>
<li>&#8222;Die Entwicklung des Erbrechts im 1. Halbjahr 2020&#8220;, veröffentlicht in NJW 2020, 2934ff.</li>
<li>&#8222;So arbeiten Erbenermittler&#8220;, veröffentlicht in Forum Heft 3 Seite 38ff.</li>
</ul>
<p><strong>Veröffentlichung 2021</strong></p>
<ul>
<li>&#8222;Anwendbares Erbrecht in Mehrrechtsstaaten am Beispiel von Spanien Teil1&#8220;, veröffentlicht in EE 2021, 33ff.</li>
<li>&#8222;Der Ausgleich lebzeitiger Zuwendungen zwischen Abkömmlingen des Erblassers&#8220;, veröffentlicht in EE 2021, 46ff.</li>
<li>&#8222;Die Entwicklung des Erbrechts im 2. Halbjahr 2020&#8220;, veröffentlicht in NJW 2021, 1066ff.</li>
<li>&#8222;So werden lebzeitige Zuwendungen zwischen Abkömmlingen des Erblassers ausgeglichen&#8220;, veröffentlicht in EE 2021, 59ff.</li>
<li>&#8222;So wirken sich ausgleichspflichtige lebzeitige Zuwendungen auf den Pflichtteil aus&#8220;, veröffentlicht in EE 2021, 121ff.</li>
<li>&#8222;Voraussetzungen für die Feststellung des Fiskuserbrechts&#8220;, veröffentlicht in NZFam 2021, 708</li>
<li>&#8222;Die steuerfreie Zugewinnausgleichsforderung im Erbfall nach dem Jahressteuergesetz 2020, veröffentlicht in EE 2021, 133ff.</li>
<li>
<p class="Ueberschrift-gross">&#8222;Die Immobilie in Spanien im Erbfall ‒ erbrechtliche Konsequenzen, Gestaltungsoptionen und Steuern&#8220;, veröffentlicht in EE 2021, 160ff,</p>
</li>
<li>&#8222;Die Entwicklung des Erbrechts im 1. Halbjahr 2021&#8220;, veröffentlicht in NJW 2021, 2933 ff.</li>
<li>&#8222;Einzelfragen zum Ausgleich lebzeitiger Zuwendungen an Abkömmlinge des Erblassers&#8220;, veröffentlicht in EE 2021, 191 ff.</li>
</ul>
<p><strong>Veröffentlichung 2022</strong></p>
<ul>
<li>&#8222;Die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs als Haftungsfalle in der anwaltlichen Beratung&#8220;, veröffentlicht in EE 2022, 28ff.</li>
<li>&#8222;Die Entwicklung des Erbrechts im 2. Halbjahr 2021&#8220;, veröffentlicht in NJW 2022, 1068 ff.</li>
<li>&#8222;Erbrechtliche Konsequenzen und sinnvolle Nachfolgegestaltung bei der Patchworkfamilie&#8220;, veröffentlicht in EE 2022, 78 ff.</li>
<li>&#8222;BGH: Kein Ausschlagungsrecht des Nachlasspflegers&#8220;, veröffentlicht in NJW 2022, 1748 ff.</li>
<li>&#8222;Gewillkürtes Teilungsverbot unter zukünftigen Erben und bei vorweggenommener Erbfolge&#8220;, veröffentlicht in EE 2022, 133 ff.</li>
<li>&#8222;Die Entwicklung des Erbrechts im 1. Halbjahr 2022&#8220;, veröffentlicht in NJW 2022, 2894 ff.</li>
</ul>
<p><strong>Veröffentlichung 2023</strong></p>
<ul>
<li>&#8222;Widerstreitende Interessen im Erbrechtsmandat&#8220;, veröffentlicht in EE 2023, 45 ff.</li>
<li>&#8222;Der Wert eines Miteigentumsanteils an Immobilien in den Kontexten Erbschaftsteuer und Pflichtteil&#8220;, veröffentlicht in EE 2023, 60 ff.</li>
<li>&#8222;Die Entwicklung des Erbrechts im 2. Halbjahr 2022&#8220;, veröffentlicht in NJW 2023, 1032 ff.</li>
<li>&#8222;Aktuelle Entscheidungen des EuGH zum Erbrecht&#8220;, veröffentlicht in Euro Ius Jahresheft 2023, 10 ff.</li>
<li>&#8222;Grundsätze und Einzelfragen zur Abgrenzung der Erbeinsetzung vom Vermächtnis&#8220;, veröffentlicht in EE 2023, 96ff.</li>
<li>&#8222;Der Nachlasspfleger und die Ausschlagung des vorausgegangenen Nachlasses&#8220;, veröffentlicht in ZEV 2023, 362 ff.</li>
<li>&#8222;Die Teilnachlasspflegschaft in der Praxis&#8220;, veröffentlicht in EE 2023, 118ff.</li>
<li>&#8222;Stück- und Gattungsvermächtnis als Bestandteile der Nachlassgestaltung&#8220;, veröffentlicht in EE 2023, 134 ff.</li>
<li>&#8222;Die Entwicklung des Erbrechts im 1. Halbjahr 2023&#8220;, veröffentlicht in NJW 2023, 2919 ff.</li>
<li>&#8222;Erlöschen der Forderung vor dem Erbfall bei einem Forderungsvermächtnis&#8220;, veröffentlicht in EE 2023, 167ff.</li>
<li>&#8222;Vom Wahlvermächtnis zum Supervermächtnis&#8220;, veröffentlicht in EE 2023, 207ff</li>
</ul>
<p><strong>Veröffentlichung 2024</strong></p>
<ul>
<li>&#8222;Das Vor- und Nachvermächtnis sowie das Untervermächtnis in der erbrechtlichen Praxis&#8220;, veröffentlicht in EE 2024, 65ff.</li>
<li>&#8222;Die Entwicklung des Erbrechts im zweiten Halbjahr 2023&#8220;, veröffentlicht in NJW 2024, 1082 ff.</li>
<li>&#8222;Ende der Bindungswirkung eines Erbvertrags durch begrenzte Anwendung des § 2287 BGB?&#8220;, veröffentlicht in EE 2024, 135ff.</li>
<li>&#8222;Kann man sich als Erbe selbst vertreten?&#8220;, veröffentlicht in EE 2024, 156 ff.</li>
<li>&#8222;Die Entwicklung des Erbrechts im ersten Halbjahr 2024&#8220;, veröffentlicht in NJW 2024, 2882 ff.</li>
<li>&#8222;Die lenkende Ausschlagung nach der neuesten Rechtsprechung&#8220;, veröffentlicht in EE 2024, 187ff.</li>
<li>&#8222;Die Rechtskraft der nicht-rechtskräftigen Genehmigung für den Nachlasspfleger&#8220;, veröffentlicht in NLPrax 2024, 90ff.</li>
</ul>
<p><strong>Veröffentlichung 2025</strong></p>
<ul>
<li>&#8222;Der Pflichtteilsanspruch in der Erbschaftsteuer&#8220;, veröffentlicht in EE 2025, 11 ff.</li>
<li>&#8222;Die Entwicklung des Erbrechts im zweiten Halbjahr 2024&#8220;, veröffentlicht in NJW 2025, 1022 ff.</li>
<li>&#8222;Latente Steuerfolgen bei der Ermittlung von Pflichtteilsansprüchen &#8211; der aktuelle Stand&#8220;, veröffentlicht in EE 2025, 86 ff.</li>
<li>&#8222;Die Kostenentscheidung im Erbscheinverfahren im Lichte aktueller Rechtsprechung&#8220;, veröffentlicht in EE 2025, 116 ff.</li>
<li>&#8222;Das Ehegattenerbrecht und familienrechtliche Konsequenzen im Scheidungsverfahren&#8220;, veröffentlicht in EE 2025, 137 ff.</li>
<li>&#8222;Testamentarisch angeordnete Schiedsklauseln&#8220;, veröffentlicht in EE 2025, 152 ff.</li>
<li>&#8222;Die Entwicklung des Erbrechts im ersten Halbjahr 2025&#8220;, veröffentlicht in NJW 2025, 2895 ff.</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Veröffentlichung 2026</strong></p>
<ul>
<li>&#8222;Das Europäische Nachlasszeugnis: Der Einwand gegen den zu bescheinigenden Sachverhalt&#8220;, veröffentlicht in EE 2026, 28ff.</li>
<li>&#8222;Die Entwicklung des Erbrechts im zweiten Halbjahr 2025&#8220;, veröffentlicht in NJW 2026, 1038 ff.</li>
<li>&#8222;Haftungsfalle steuerlicher Rettungsversuch beim Berliner Testament nach dem Erbfall&#8220;, veröffentlicht in EE 2026, 116 ff.</li>
</ul>
<h1 class="Ueberschrift-gross"></h1>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://siebert-dippell.de/fachveroeffentlichungen/fachveroeffentlichung-in-zeitschriften/">Fachveröffentlichung in Fachzeitschriften</a> erschien zuerst auf <a href="https://siebert-dippell.de">Siebert • Dippell – Die Fachanwälte</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Familienrecht in der erbrechtlichen Beratung</title>
		<link>https://siebert-dippell.de/buchveroeffentlichungen/familienrecht-in-der-erbrechtlichen-beratung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Holger Siebert]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 May 2020 22:40:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Buchveröffentlichung]]></category>
		<category><![CDATA[Erben]]></category>
		<category><![CDATA[Erbengemeinschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://ahoerr.mensa.uberspace.de/?p=128</guid>

					<description><![CDATA[<p>Buchveröffentlichung: Familienrecht in der erbrechtlichen Beratung zerb Verlag, Bonn 2011 ISBN 978-3-935079-95-2 Die Familienerbfolge gehört zu den zentralen Elementen des deutschen Erbrechts. Gewichtige erbrechtliche Rechtsfolgen hängen von familienrechtlichen (Vor-)Fragen ab. Beispielhaft seien hier nur das Abstammungs- und das Ehe- und Güterrecht genannt. Familienrechtliche und erbrechtliche Fragen stehen in vielschichtigen Abhängigkeitsverhältnissen, die sowohl der familienrechtliche als auch der erbrechtliche Berater beherrschen...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://siebert-dippell.de/buchveroeffentlichungen/familienrecht-in-der-erbrechtlichen-beratung/">Familienrecht in der erbrechtlichen Beratung</a> erschien zuerst auf <a href="https://siebert-dippell.de">Siebert • Dippell – Die Fachanwälte</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Buchveröffentlichung:</strong> Familienrecht in der erbrechtlichen Beratung</p>
<p><span id="more-128"></span></p>
<p>zerb Verlag, Bonn 2011<br />
<strong>ISBN</strong> <span style="color: #c00808;"><a style="color: #c00808;" href="https://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:ISBN-Suche/9783935079952" target="_blank" rel="noopener noreferrer">978-3-935079-95-2</a></span></p>
<p>Die Familienerbfolge gehört zu den zentralen Elementen des deutschen Erbrechts. Gewichtige erbrechtliche Rechtsfolgen hängen von familienrechtlichen (Vor-)Fragen ab. Beispielhaft seien hier nur das Abstammungs- und das Ehe- und Güterrecht genannt. Familienrechtliche und erbrechtliche Fragen stehen in vielschichtigen Abhängigkeitsverhältnissen, die sowohl der familienrechtliche als auch der erbrechtliche Berater beherrschen muss. Sowohl bei der Gestaltung von Eheverträgen als auch von letztwilligen Verfügungen ist die Kenntnis dieser Problemfelder unerlässlich.</p>
<p>Der Familienrechtler kann sein Fachgebiet nicht betreiben, ohne die erbrechtlichen Folgen familienrechtlicher Verhältnisse zu kennen und zu berücksichtigen. Und umgekehrt kommt der Erbrechtler nicht ohne Kenntnis des Familienrechts aus. Deshalb ist es von großem praktischen Interesse, diese vielschichtigen wechselseitigen Wirkungen darzustellen und diesbezügliche Anwendungsempfehlungen zu geben. In dem Buch „Familienrecht in der erbrechtlichen Beratung&#8220; werden diese Verknüpfungen zwischen Familienrecht und Erbrecht übersichtlich mit hohem Praxisbezug behandelt</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://siebert-dippell.de/buchveroeffentlichungen/familienrecht-in-der-erbrechtlichen-beratung/">Familienrecht in der erbrechtlichen Beratung</a> erschien zuerst auf <a href="https://siebert-dippell.de">Siebert • Dippell – Die Fachanwälte</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Nachlasspflegschaft</title>
		<link>https://siebert-dippell.de/buchveroeffentlichungen/nachlasspflegschaft/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Holger Siebert]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 May 2020 22:40:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Buchveröffentlichung]]></category>
		<category><![CDATA[Erben]]></category>
		<category><![CDATA[Erbengemeinschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://dev.siebert-collegen.de/?p=2485</guid>

					<description><![CDATA[<p>Buchveröffentlichung: Nachlasspflegschaft Reguvis Verlag, Köln 2023 ISBN: 978-3-8462-1413-8 Bestellformular</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://siebert-dippell.de/buchveroeffentlichungen/nachlasspflegschaft/">Nachlasspflegschaft</a> erschien zuerst auf <a href="https://siebert-dippell.de">Siebert • Dippell – Die Fachanwälte</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Buchveröffentlichung:</strong> Nachlasspflegschaft<em><br />
</em></p>
<p><span id="more-2485"></span></p>
<p><a href="https://shop.reguvis.de/betreuung-und-pflege/nachlasspflegschaft/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><span style="color: #c00808;">Reguvis Verlag</span></a>, Köln 2023<br />
<strong>ISBN: </strong>978-3-8462-1413-8</p>
<p><a href="https://shop.reguvis.de/buch/nachlasspflegschaft/">Bestellformular</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://siebert-dippell.de/buchveroeffentlichungen/nachlasspflegschaft/">Nachlasspflegschaft</a> erschien zuerst auf <a href="https://siebert-dippell.de">Siebert • Dippell – Die Fachanwälte</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Handbuch Erbengemeinschaft</title>
		<link>https://siebert-dippell.de/buchveroeffentlichungen/handbuch-erbengemeinschaft/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Holger Siebert]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 May 2020 22:39:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Buchveröffentlichung]]></category>
		<category><![CDATA[Erben]]></category>
		<category><![CDATA[Erbengemeinschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://dev.siebert-collegen.de/?p=2482</guid>

					<description><![CDATA[<p>Buchveröffentlichung: Handbuch Erbengemeinschaft Herausgeber u. a. Hans-Peter Wetzel, Verlag C. H. Beck, München 2018 ISBN 978-3-406-72320-9</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://siebert-dippell.de/buchveroeffentlichungen/handbuch-erbengemeinschaft/">Handbuch Erbengemeinschaft</a> erschien zuerst auf <a href="https://siebert-dippell.de">Siebert • Dippell – Die Fachanwälte</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Buchveröffentlichung:</strong> Handbuch Erbengemeinschaft</p>
<p><span id="more-2482"></span></p>
<p><em><br />
</em>Herausgeber u. a. <span style="color: #c00808;"><a style="color: #c00808;" href="https://de.wikipedia.org/wiki/Hans-Peter_Wetzel" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Hans-Peter Wetzel</a>, <a style="color: #c00808;" href="https://de.wikipedia.org/wiki/Verlag_C._H._Beck" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Verlag C. H. Beck</a></span>, München 2018<br />
<strong>ISBN</strong> <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:ISBN-Suche/9783406723209" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><span style="color: #c00808;">978-3-406-72320-9</span></a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://siebert-dippell.de/buchveroeffentlichungen/handbuch-erbengemeinschaft/">Handbuch Erbengemeinschaft</a> erschien zuerst auf <a href="https://siebert-dippell.de">Siebert • Dippell – Die Fachanwälte</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Erben und Schenken mit Lebensversicherungen</title>
		<link>https://siebert-dippell.de/buchveroeffentlichungen/erben-und-schenken-mit-lebensversicherungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Holger Siebert]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 May 2020 22:35:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Buchveröffentlichung]]></category>
		<category><![CDATA[Erben]]></category>
		<category><![CDATA[Erbengemeinschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensversicherung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://dev.siebert-collegen.de/?p=2473</guid>

					<description><![CDATA[<p>Buchveröffentlichung: Erben und Schenken mit Lebensversicherungen Verlag Versicherungswirtschaft, Karlsruhe 2017 ISBN 978-3-89952-883-1</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://siebert-dippell.de/buchveroeffentlichungen/erben-und-schenken-mit-lebensversicherungen/">Erben und Schenken mit Lebensversicherungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://siebert-dippell.de">Siebert • Dippell – Die Fachanwälte</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Buchveröffentlichung:</strong> Erben und Schenken mit Lebensversicherungen</p>
<p><span id="more-2473"></span></p>
<p><span style="color: #c00808;"><a style="color: #c00808;" href="https://www.vvw.de/details.html?id=026b085d-00ef-4208-96b2-96662e6dc9bc" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Verlag Versicherungswirtschaft</a></span>, Karlsruhe 2017<br />
<strong>ISBN</strong> <span style="color: #c00808;"><a style="color: #c00808;" href="https://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:ISBN-Suche/9783899528831" target="_blank" rel="noopener noreferrer">978-3-89952-883-1</a></span></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://siebert-dippell.de/buchveroeffentlichungen/erben-und-schenken-mit-lebensversicherungen/">Erben und Schenken mit Lebensversicherungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://siebert-dippell.de">Siebert • Dippell – Die Fachanwälte</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
