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	<title>Familienrecht Archive - Siebert • Dippell – Die Fachanwälte</title>
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		<title>Kindesunterhalt: Kosten der Hortbetreuung zwecks Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils stellen kein Unterhalts­mehr­bedarf des Kindes dar</title>
		<link>https://siebert-dippell.de/themenblog-siebert-dippell/kindesunterhalt-und-unterhaltsmehrbedarf/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Holger Siebert]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Jun 2020 17:48:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themenblog]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fremdbetreuung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Kosten einer Hortbetreuung sind dann nicht vom Kindesunterhalt als Mehrbedarf des Kindes umfasst, wenn die Betreuung allein aufgrund der Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils veranlasst ist. Etwas anderes gilt dann, wenn die Hortbetreuung aus pädagogischen Gründen veranlasst wurde. So das Amtsgericht Pforzheim. Die Kosten der Fremdbetreuung können dann als Mehrbedarf des Kindes gewertet werden, so das Amtsgericht in seiner Begründung,...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://siebert-dippell.de/themenblog-siebert-dippell/kindesunterhalt-und-unterhaltsmehrbedarf/">Kindesunterhalt: Kosten der Hortbetreuung zwecks Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils stellen kein Unterhalts­mehr­bedarf des Kindes dar</a> erschien zuerst auf <a href="https://siebert-dippell.de">Siebert • Dippell – Die Fachanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Kosten einer Hortbetreuung sind dann nicht vom Kindesunterhalt als Mehrbedarf des Kindes umfasst, wenn die Betreuung allein aufgrund der Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils veranlasst ist. Etwas anderes gilt dann, wenn die Hortbetreuung aus pädagogischen Gründen veranlasst wurde. So das Amtsgericht Pforzheim.<span id="more-3371"></span></p>
<p>Die Kosten der Fremdbetreuung können dann als Mehrbedarf des Kindes gewertet werden, so das Amtsgericht in seiner Begründung, wenn die Fremdbetreuung zu erzieherischen Zwecken erfolgt. Dieser Zweck müsse im Vordergrund stehen. Dies sei etwa bei einer <span id="gs02Mt06eQB20Xv19uSkA44qGw36xWkTZEEX">Betreuung</span> im Kindergarten der Fall. Ist demnach der Besuch eines Schülerhorts pädagogisch besonders veranlasst, so dass die pädagogischen Ziele im Vordergrund stehen und der entstehende Freiraum des betreuenden Elternteils nur ein Nebeneffekt mit untergeordneter Bedeutung ist, so stellen die Kosten Mehrbedarf des betroffenen Kindes dar. Vorliegend hatten die Kinder aber den Hort vorrangig deshalb besucht, um der Kindesmutter die Berufstätigkeit zu ermöglichen</p>
<p><a href="https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/hortunterbringung-beruflicher-anlass-begruendet-keinen-mehrbedarf_220_516218.html"><strong>AG Pforzheim, Beschluss v. 22.02.2019, 3 F 160/18</strong></a></p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Familienrecht in der erbrechtlichen Beratung</title>
		<link>https://siebert-dippell.de/buchveroeffentlichungen/familienrecht-in-der-erbrechtlichen-beratung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Holger Siebert]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 May 2020 22:40:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Buchveröffentlichung]]></category>
		<category><![CDATA[Erben]]></category>
		<category><![CDATA[Erbengemeinschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Buchveröffentlichung: Familienrecht in der erbrechtlichen Beratung zerb Verlag, Bonn 2011 ISBN 978-3-935079-95-2 Die Familienerbfolge gehört zu den zentralen Elementen des deutschen Erbrechts. Gewichtige erbrechtliche Rechtsfolgen hängen von familienrechtlichen (Vor-)Fragen ab. Beispielhaft seien hier nur das Abstammungs- und das Ehe- und Güterrecht genannt. Familienrechtliche und erbrechtliche Fragen stehen in vielschichtigen Abhängigkeitsverhältnissen, die sowohl der familienrechtliche als auch der erbrechtliche Berater beherrschen...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://siebert-dippell.de/buchveroeffentlichungen/familienrecht-in-der-erbrechtlichen-beratung/">Familienrecht in der erbrechtlichen Beratung</a> erschien zuerst auf <a href="https://siebert-dippell.de">Siebert • Dippell – Die Fachanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Buchveröffentlichung:</strong> Familienrecht in der erbrechtlichen Beratung</p>
<p><span id="more-128"></span></p>
<p>zerb Verlag, Bonn 2011<br />
<strong>ISBN</strong> <span style="color: #c00808;"><a style="color: #c00808;" href="https://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:ISBN-Suche/9783935079952" target="_blank" rel="noopener noreferrer">978-3-935079-95-2</a></span></p>
<p>Die Familienerbfolge gehört zu den zentralen Elementen des deutschen Erbrechts. Gewichtige erbrechtliche Rechtsfolgen hängen von familienrechtlichen (Vor-)Fragen ab. Beispielhaft seien hier nur das Abstammungs- und das Ehe- und Güterrecht genannt. Familienrechtliche und erbrechtliche Fragen stehen in vielschichtigen Abhängigkeitsverhältnissen, die sowohl der familienrechtliche als auch der erbrechtliche Berater beherrschen muss. Sowohl bei der Gestaltung von Eheverträgen als auch von letztwilligen Verfügungen ist die Kenntnis dieser Problemfelder unerlässlich.</p>
<p>Der Familienrechtler kann sein Fachgebiet nicht betreiben, ohne die erbrechtlichen Folgen familienrechtlicher Verhältnisse zu kennen und zu berücksichtigen. Und umgekehrt kommt der Erbrechtler nicht ohne Kenntnis des Familienrechts aus. Deshalb ist es von großem praktischen Interesse, diese vielschichtigen wechselseitigen Wirkungen darzustellen und diesbezügliche Anwendungsempfehlungen zu geben. In dem Buch „Familienrecht in der erbrechtlichen Beratung&#8220; werden diese Verknüpfungen zwischen Familienrecht und Erbrecht übersichtlich mit hohem Praxisbezug behandelt</p>
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