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	<title>Medienbeitrag Archive - Siebert • Dippell – Die Fachanwälte</title>
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	<title>Medienbeitrag Archive - Siebert • Dippell – Die Fachanwälte</title>
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	<item>
		<title>Entlassung Nachlasspfleger: Oberlandesgericht Frankfurt am Main (20 W 97/24)</title>
		<link>https://siebert-dippell.de/medienbeitrag/entlassung-nachlasspfleger-oberlandesgericht-frankfurt-am-main-20-w-97-24/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Holger Siebert]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Nov 2025 05:09:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Medienbeitrag]]></category>
		<category><![CDATA[Themenblog]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile Aktuell]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (20 W 97/24) hat bezüglich der Entlassung eines Nachlasspflegers (Beteiligter zu 1) und der Bestellung eines neuen Nachlasspflegers am 11.08.2025 eine durchaus bedeutsame Entscheidung getroffen. Hintergrund: Der Erblasser verstarb 1994. Die Erben waren unbekannt. Der Beteiligte zu 1 wurde als Nachlasspfleger bestellt mit den Aufgabenbereichen „Verwaltung des Nachlass“ und „Ermittlung der unbekannten Erben“. Der Nachlass...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="font-weight: 400;">Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (20 W 97/24) hat bezüglich der Entlassung eines Nachlasspflegers (Beteiligter zu 1) und der Bestellung eines neuen Nachlasspflegers am 11.08.2025 eine durchaus bedeutsame Entscheidung getroffen.</p>
<p style="font-weight: 400;"><strong>Hintergrund:</strong></p>
<ul style="font-weight: 400;">
<li>Der Erblasser verstarb 1994. Die Erben waren unbekannt. Der Beteiligte zu 1 wurde als Nachlasspfleger bestellt mit den Aufgabenbereichen „Verwaltung des Nachlass“ und „Ermittlung der unbekannten Erben“.</li>
</ul>
<ul style="font-weight: 400;">
<li>Der Nachlass umfasste u.a. einen 1/24-Anteil an einem Grundstück. Der Verkehrswert war durch ein Sachverständigengutachten auf 348.000 € taxiert worden. Die Erben waren am Ende teilweise bekannt. Die unbekannten Erben wurden durch den bestellten Nachlasspfleger vertreten. Die bekannten Erben wollten die Nachlassimmobilie veräußern. Insoweit lag ein Kaufangebot war, bei dem der Kaufpreis höher war als der im Gutachten ausgewiesene Wert.</li>
</ul>
<ul style="font-weight: 400;">
<li>Der Beteiligte zu 1 äußerte sich als Nachlasspfleger trotz Aufforderung nicht zum geplanten Grundstücksverkauf und unternahm keine konkreten Schritte zur Erbenermittlung. Er verwies lediglich abstrakt darauf, den Wert der Immobilie selbst noch überprüfen zu wollen. Das wiederum veranlasste das Nachlassgericht, ihn als Nachlasspfleger zu entlassen. Gegen diesen Beschluss legte der Nachlasspfleger fristgerecht Beschwerde ein, die am Ende durch das OLG zurückgewiesen wurde.</li>
</ul>
<p style="font-weight: 400;"><strong>Entscheidung des OLG:</strong></p>
<ol style="font-weight: 400;">
<li><strong>Untätigkeit</strong>: Der Beteiligte zu 1 reagierte aus Sicht des OLG nicht rechtzeitig auf Anfragen des Nachlassgerichts und der Beteiligten zu 2, einer Erbenermittlerin, die im Auftrag der bereits ermittelten Eigentümer die restlichen Erben ermitteln sollte. Der Beteiligte zu 1 äußerte sich als Nachlasspfleger trotz Aufforderung nicht zum geplanten Grundstücksverkauf und unternahm keine konkreten Schritte zur Erbenermittlung. Er verwies lediglich abstrakt darauf, den Wert der Immobilie selbst noch überprüfen zu wollen.</li>
</ol>
<ol style="font-weight: 400;">
<li><strong>Pflichtverletzungen</strong>: Aus Sicht des OLG missachtete er seine Berichtspflichten gegenüber dem Nachlassgericht und gab nur vage Auskünfte.</li>
</ol>
<ol start="3">
<li><strong>Ungeeignetheit</strong>: Sein Verhalten gefährdete nach Meinung des OLG die Interessen der unbekannten Erben, da der Grundstücksverkauf durch Verzögerungen hätte scheitern können. Interessant ist in diesem Zusammengang der Umstand, dass es das OLG nicht für notwendig gehalten hat, den Nachlasspfleger vor einer Entlassung durch Festsetzung von Zwangsgeld zum Tätigwerden anzuhalten. Es handele sich insoweit um kein geringeres geeignetes Mittel, wenn sich der Nachlasspfleger als ungeeignet für die Amtsführung erwiesen habe.</li>
</ol>
<ol start="4">
<li><strong>Vergangenheit</strong>: Das OLG wies in seiner Begründung ergänzend darauf hin, dass der Beteiligte zu 1. in der Vergangenheit in einem anderen Verfahren bereits ähnliches pflichtwidriges Verhalten gezeigt habe, was ebenfalls zu seiner Entlassung als Nachlasspfleger geführt hatte.</li>
</ol>
<p style="font-weight: 400;"><strong> </strong></p>
<p style="font-weight: 400;"><strong>Anmerkung:</strong></p>
<p style="font-weight: 400;">Die Entscheidung des OLG Ffm darf wohl nicht dahingehend verstanden werden, dass der Nachlasspfleger verpflichtet war, für die unbekannten Erben am Verkauf der Nachlassimmobilie mitzuwirken. Hierzu ist er nämlich nicht verpflichtet, denn die Verwertung des Nachlasses ist nicht seine Aufgabe. Gleichwohl ist er als Teilnachlasspfleger berechtigt, an der Auseinandersetzung mitzuwirken.</p>
<p style="font-weight: 400;">Der Vorwurf, der hier am Ende durch das Nachlassgericht und dann schlussendlich auch vom OLG erhoben wurde, geht letztendlich dahin, dass er sich nicht sachlich zum Verkauf geäußert hat und darüber hinaus seiner Verpflichtung zur Erbenermittlung nicht in gehöriger Art und Weise nicht nachgekommen ist.</p>
<p style="font-weight: 400;">Soweit der Nachlasspfleger mit der Ermittlung der unbekannten Erben tatsächlich nicht weitergekommen sein sollte, hätte er die Möglichkeit gehabt, auch ohne Genehmigung des Nachlassgerichts einen gewerblichen Erbenermittler einzuschalten, wie es ja offensichtlich auch die übrigen Miteigentümer getan hatten, um den Fortgang der Angelegenheit zu fördern. Alles in allem wäre es ein Leichtes für den Nachlasspfleger gewesen, seine Entlassung zu vermeiden.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Aspekte des Erbrechts mit Fachanwalt für Erbrecht Holger Siebert</title>
		<link>https://siebert-dippell.de/medienbeitrag/aspekte-des-erbrechts/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Holger Siebert]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 31 May 2020 15:12:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medienbeitrag]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>&#160; Testament, Pflichtteil und Erbauseinandersetzung als Problemfelder</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://siebert-dippell.de/medienbeitrag/aspekte-des-erbrechts/">Aspekte des Erbrechts mit Fachanwalt für Erbrecht Holger Siebert</a> erschien zuerst auf <a href="https://siebert-dippell.de">Siebert • Dippell – Die Fachanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><span id="more-3445"></span></p>
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<p>&nbsp;</p>
<p>Testament, Pflichtteil und Erbauseinandersetzung als Problemfelder</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://siebert-dippell.de/medienbeitrag/aspekte-des-erbrechts/">Aspekte des Erbrechts mit Fachanwalt für Erbrecht Holger Siebert</a> erschien zuerst auf <a href="https://siebert-dippell.de">Siebert • Dippell – Die Fachanwälte</a>.</p>
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		<item>
		<title>Verwalter des einsamen Todes</title>
		<link>https://siebert-dippell.de/medienbeitrag/verwalter-des-einsamen-todes/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Holger Siebert]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 31 May 2020 15:10:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medienbeitrag]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>&#160; Immer mehr Menschen sterben einsam. Oft muss der Staat einspringen, um das irdische Ende seines Bürgers ordnungsgemäß abzuwickeln. So ein Vorgang kann bis zu 30 Jahre dauern. Ein Nachlasspfleger wird mit der Erfassung des Erbes und der Suche nach Erbberechtigten beauftragt. Er muss die Wohnung durchsuchen: Gibt es Hinweise auf Erbberechtigte? Auf Vermögen? Wertsachen werden gesichert und nach Ablauf...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://siebert-dippell.de/medienbeitrag/verwalter-des-einsamen-todes/">Verwalter des einsamen Todes</a> erschien zuerst auf <a href="https://siebert-dippell.de">Siebert • Dippell – Die Fachanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><span id="more-3443"></span></p>
<div style="width: 640px;" class="wp-video"><video class="wp-video-shortcode" id="video-3443-2" width="640" height="360" poster="https://siebert-dippell.de/wp-content/uploads/2020/05/poster-3sat-beitrag-erbrecht-holger-siebert.jpg" preload="metadata" controls="controls"><source type="video/mp4" src="https://siebert-dippell.de/wp-content/uploads/2020/05/3Sat-Verwalter-des-einsamen-Todes.mp4?_=2" /><a href="https://siebert-dippell.de/wp-content/uploads/2020/05/3Sat-Verwalter-des-einsamen-Todes.mp4">https://siebert-dippell.de/wp-content/uploads/2020/05/3Sat-Verwalter-des-einsamen-Todes.mp4</a></video></div>
<p>&nbsp;</p>
<p>Immer mehr Menschen sterben einsam. Oft muss der Staat einspringen, um das irdische Ende seines Bürgers ordnungsgemäß abzuwickeln. So ein Vorgang kann bis zu 30 Jahre dauern. Ein Nachlasspfleger wird mit der Erfassung des Erbes und der Suche nach Erbberechtigten beauftragt. Er muss die Wohnung durchsuchen: Gibt es Hinweise auf Erbberechtigte? Auf Vermögen? Wertsachen werden gesichert und nach Ablauf einer Frist verwertet oder versteigert. Der Film stellt die Arbeit der Anwälte Jörg Issleib aus Koblenz und Christan Möller aus Kassel vor. Ihre Suche nach Erben der Verstorbenen dauert manchmal Jahre und umfasst meterlange Stammbäume. Aber manchmal reicht auch ein simpler Telefonanruf, und eine völlig überraschte Person erfährt von einem gerade verstorbenen Onkel, dessen Erbe sie ist. In besonderen Fällen beauftragen Nachlasspfleger sogar Erbenermittler. Sie machen sich auf die Suche nach Menschen, die noch gar nicht wissen, dass ihnen Geld praktisch vor die Füße fällt. Und dann gibt es da noch die Wohnungsentrümpler, die sich auch nach Jahren im Beruf immer noch fragen, warum manche Menschen in unfassbaren hygienischen Umständen leben und es niemandem auffällt.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Die Erbenermittler</title>
		<link>https://siebert-dippell.de/medienbeitrag/die-erbenermittler/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Holger Siebert]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 31 May 2020 15:07:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medienbeitrag]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>&#160; Sein Job ist eine Mischung aus Detektiv, Fachanwalt und Klinkenputzer. Seine Arbeit verlangt Hartnäckigkeit und Geduld. Und am Ende steht er vielleicht vor Ihrer Haustür: Sie haben geerbt! Erben finden &#8211; klingt einfach. Doch oft muss ein Nachlass-Detektiv ganze Archive durchforsten, alte Telefonbücher wälzen, gar Stadtviertel absuchen oder im halben Dorf klingeln und ehemalige Nachbarn befragen. Alles, um ein...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://siebert-dippell.de/medienbeitrag/die-erbenermittler/">Die Erbenermittler</a> erschien zuerst auf <a href="https://siebert-dippell.de">Siebert • Dippell – Die Fachanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><span id="more-3441"></span></p>
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<p>&nbsp;</p>
<p>Sein Job ist eine Mischung aus Detektiv, Fachanwalt und Klinkenputzer. Seine Arbeit verlangt Hartnäckigkeit und Geduld. Und am Ende steht er vielleicht vor Ihrer Haustür: Sie haben geerbt!<br />
Erben finden &#8211; klingt einfach. Doch oft muss ein Nachlass-Detektiv ganze Archive durchforsten, alte Telefonbücher wälzen, gar Stadtviertel absuchen oder im halben Dorf klingeln und ehemalige Nachbarn befragen. Alles, um ein Puzzle aus Familienverhältnissen zu lösen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://siebert-dippell.de/medienbeitrag/die-erbenermittler/">Die Erbenermittler</a> erschien zuerst auf <a href="https://siebert-dippell.de">Siebert • Dippell – Die Fachanwälte</a>.</p>
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