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Gesetzliche Erbfolge ohne Testament

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Das deutsche Erbrecht. Wer erbt was nach dem Gesetz?

Was erbt der Ehepartner in einer Zugewinngemeinschaft ohne Testament oder Erbvertrag?

Dann erbt der überlebende Ehepartner nach gesetzlicher Erbfolge neben den Kindern immer die Hälfte. Ist die Ehe kinderlos, erbt er drei Viertel des Nachlasses. Leben die Eltern oder Geschwister noch, bekommen sie den Rest.

Was erbt der Ehepartner in einer Ehe mit vereinbarter Gütertrennung?

Es entfällt der pauschale Zugewinnausgleich. Neben einem Kind erbt der Ehegatte dann die Hälfte, neben zwei Kindern ein Drittel und bei drei oder mehr Kindern bleibt es bei einem Viertel. Neben Verwandten der zweiten Ordnung, also Eltern und Geschwistern des Erblassers, erbt er die Hälfte. Gibt es keine Verwandte der ersten oder der zweiten Ordnung und keine Großeltern erhält er die ganze Erbschaft.

Was erbt der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner nach der Scheidung?

Nach der Scheidung greift das Erbrecht nicht mehr für den geschiedenen Ehepartner, und es gibt auch für ihn keinen Pflichtteilsanspruch. Dies gilt auch, wenn vor dem Zeitpunkt des Todes des Erblassers die Scheidung durch ihn beantragt war oder er dem Scheidungsantrag zugestimmt hatte und die Voraussetzungen für eine Scheidung tatsächlich vorlagen.

Bei einem Einzeltestament sind die Verfügungen zugunsten des anderen Ehegatten unwirksam. Bei einem gemeinschaftlichen Testament ist das Testament seinem ganzen Inhalt nach unwirksam.

In beiden Fällen ist jedoch vorab zu prüfen, ob nicht der Erblasser den Testamentsinhalt für den Fall der Scheidung aufrechterhalten wollte

Bekommt der überlebende und geschiedene Ehegatte weiter Unterhalt?

War der geschiedene Ehepartner vor dem Tod des Erblassers unterhaltsberechtigt, hat er weiterhin Unterhaltsanspruch, dann von den Erben. Der Gesamtunterhalt, für den die Erben haften, ist auf den Betrag begrenzt, den der geschiedene Ehegatte als Pflichtteil erhalten hätte, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre.

Was ist das Ordnungssystem?

Der Gesetzgeber hat die Erbreihenfolge in einem Ordnungssystem mit unendlich vielen Verwandtschaftskategorien geregelt. Im Ordnungssystem wird nur vererbt, was nicht an den Ehegatten (Lebenspartner) fällt. In der ersten Erbordnung erben die Kinder.

Wann gilt das Ordnungssystem?

Wenn der Erblasser kein wirksames Testament verfasst hat, tritt die gesetzliche Erbfolge mit ihrem Ordnungssystem in Kraft. Dieses legt die Erbreihenfolge fest. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn der Erblasser zwar ein Testament niedergeschrieben hat, dieses aber nicht den gesetzlichen Formvorschriften entspricht – Letztwillige Verfügung.

Was ist ein Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ) und wann benötige ich es?

Vereinfacht gesagt, ist das Europäische Nachlasszeugnis ein internationaler Erbschein. Das ENZ ist ein vereinheitlichtes Dokument und dient zum Nachweis der Rechte des Erben oder eines unmittelbar am Nachlass beteiligten Vermächtnisnehmers zu mindest in allen EU-Ländern, in denen die Verordnung gilt. Darüber hinaus dient es auch einem Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter dazu, seine Berechtigung nachzuweisen. Das hat einen entscheidenden Vorteil: Das Beantragen mehrerer Dokumente in verschiedenen Ländern, in denen der Erblasser Nachlass besaß, entfällt damit.

Was kostet ein Erbschein?

Die Erteilung des Erbscheins kostet Geld. Die Höhe der Gebühren ist abhängig vom Wert des Nachlasses. Hatte der Erblasser Schulden, sind diese abzuziehen. Die Gebühren stehen in der Gebührentabelle B zum Gerichts- und Notarkostengesetz.

Beispiele:

  • Beträgt der Wert des Nachlasses 10.000 Euro, so würde eine Gebühr für die Erteilung des Erbscheins von 75 Euro anfallen sowie eine weitere Gebühr für die eidesstattliche Versicherung, insgesamt also rund 150 Euro.
  • Wer 110.000 Euro erbt, zahlt für einen Erbschein insgesamt 546 Euro.

Wer erbt Sachgüter wie Auto, Möbel?

Den Hausrat erhält bei gesetzlicher Erbfolge der Ehepartner des Verstorbenen.

Kunst, Antiquitäten und Luxusgegenstände fallen normaler Weise in den allgemeinen Nachlass.

Wie kann ich das Erbe ausschlagen?

Mit dem Erbfall tritt der Erbe automatisch in die Fußstapfen des Erblassers, ohne dass es dazu weiterer Rechtsakte bedarf (Gesamtrechtsnachfolge). Dazu können auch die Schulden des Erblassers gehören, für die der Erbe nicht nur mit dem Nachlass, sondern auch persönlich haftet. Wer diesen „Vonselbsterwerb“ beseitigen möchte, hat die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen. Hierzu hat er regelmäßig sechs Wochen Zeit. Die Ausschlagungserklärung ist in öffentlich beglaubigter Form vor dem Nachlassgericht abzugeben, man kann sie über einen Notar einreichen oder direkt vor dem Nachlassgericht abgeben. Mit der rechtzeitigen Ausschlagung entfallen die erbrechtlichen Ansprüche (Erbenstellung) rückwirkend und der nächstberufene Erbe erbt.

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo – Do: 08:00 – 12:00 Uhr & 14:30 – 17:30 Uhr
Fr: 08:00 – 12:00 Uhr
Mo – Sa: zusätzlich nach Vereinbarung